Polizei-News Mannheim, 13.10.26: Verkehrskontrollen von E-Scootern rund um den Spinelli-Park

Die Polizei informiert über eine aktuelle Verkehrskontrolle in Mannheim. Alle bekannten Details zum Fall.

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Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Christian Charisius

Am Freitag, 09. Oktober führten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte der Verkehrspolizei Mannheim in der Zeit von 17:00 Uhr bis 21:00 Uhr Verkehrssicherheitskontrollen von E-Scootern im und um den Spinelli-Park durch.

Ziel der Kontrollmaßnahme war es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Verkehrsteilnehmenden für die geltenden Vorschriften sowie mögliche Gefahren im Straßenverkehr zu sensibilisieren.

Im Rahmen der Kontrollen überprüften die Einsatzkräfte insgesamt 15 E-Scooterfahrende und vier Radfahrende.Dabei stellten sie drei Straftaten fest. Hierbei handelte es sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis, einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz. Bei der betreffenden Person wurden Silvesterknaller aufgefunden.

Darüber hinaus müssen sich fünf E-Scooterfahrende einer Ordnungswidrigkeit verantworten, da sie ohne angebrachtes Versicherungskennzeichen unterwegs waren, obwohl für die jeweiligen Fahrzeuge ein Kennzeichen ausgestellt war.

Hinweise der Polizei zur Nutzung von E-Scootern:

  • E-Scooter dürfen im öffentlichen Straßenverkehr ab 14 Jahren gefahren werden. Einen Führerschein oder eine andere Fahrerlaubnis benötigen Sie dafür nicht. Bei Leih-E-Scootern kann ein höheres Mindestalter gelten. Entscheidend sind die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters.

  • Wer einen eigenen E-Scooter kauft, sollte genau hinschauen: Nicht jedes angebotene Modell darf im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden. Dafür braucht der E-Scooter eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis.

  • Für E-Scooter besteht eine Versicherungspflicht gem. § 1, 6 PflichtVerG.

  • E-Scooter dürfen nur von einer Person gefahren werden. Eine zweite Person mitzunehmen, ist nicht erlaubt. Das gilt auch für Kinder. Grund dafür ist unter anderem, dass sich das zusätzliche Gewicht auf die Fahrstabilität auswirkt und das Unfallrisiko erhöhen kann.

  • Mit dem E-Scooter dürfen Sie innerorts auf Radwegen, gemeinsamen Geh- und Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen fahren. Gibt es keine entsprechende Radverkehrsfläche, dürfen Sie auf der Fahrbahn fahren.

  • Für E-Scooter gelten dieselben Alkoholgrenzen wie für andere Kraftfahrzeuge. Wer alkoholisiert fährt, muss je nach Promillewert und Fahrverhalten mit Bußgeld, Punkten, einem Fahrverbot oder sogar strafrechtlichen Folgen rechnen.

  • Das Handy während der Fahrt in der Hand zu halten und zu bedienen, ist verboten. Das gilt zum Beispiel für Telefonate, Nachrichten oder die Bedienung von Apps. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

  • Es besteht kein gesetzliche Helmpflicht, aber ein Fahrradhelm ist dennoch sinnvoll, da er bei Stürzen oder Zusammenstößen das Risiko schwerer Kopfverletzungen verringern kann. Das gilt auch auf kurzen Strecken. Die Unfallzahlen zeigen, dass das Risiko nicht unterschätzt werden sollte.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeipräsidium Mannheim vom 13.10.2026 gegen 13:55 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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