Polizei-News Neuss / Dormagen, 13.10.26: Zwei Verkehrsunfallfluchten - Polizei sucht Zeugen

Die Polizei informiert über einen aktuellen Autounfall in Neuss / Dormagen. Was ist heute passiert?

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Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Bernd Weißbrod

Am gestrigen Montag (12.10.) ereignete sich eine Verkehrsunfallflucht in Neuss und eine weitere in Dormagen.

Eine unbekannte Pkw-Fahrerin beabsichtigte, gegen 12:57 Uhr, an der Bahnhofstraße in Neuss rückwärts aus einer Parklücke zu fahren. Während des Vorgangs touchierte die Unbekannte den Spiegel eines geparkten Fahrzeugs und kollidierte dann mit einer 46-jährigen Neusserin. Die Fahrzeugführerin entfernte sich von der Örtlichkeit.Die Frau sei circa 25 Jahre alt, habe schulterlange blonde Haare und trug ein Stirnband, eine Sonnenbrille sowie einen weißen / grauen Mantel. Das blaue Fahrzeug wurde als klein beschrieben.Die 46-jährige Neusserin wurde bei dem Zusammenstoß leicht verletzt.

In Dormagen entfernte sich am Montag ebenfalls eine unbekannte Person von einer Unfallörtlichkeit. Gegen 15:45 Uhr fuhr ein 47-jähriger Dormagener mit seinem Fahrrad die Bayerstraße in Richtung Schillerstraße und überquerte die dortige Kreuzung. Zeitgleich fuhr eine unbekannte Person mit einem Pkw aus der Europastraße kommend in Richtung Schillerstraße. Beim Überqueren der Kreuzung kam es nach ersten Erkenntnissen zu einem Zusammenstoß mit dem Fahrradfahrer. Der Dormagener stürzte von seinem Rad und verletzte sich leicht. Der unbekannte Fahrzeugführer des schwarzen Pkws flüchtete in Richtung Schillerstraße. Das Auto habe orangene Seitenspiegel gehabt.

Das Verkehrskommissariat 1 hat in beiden Fällen die Ermittlungen aufgenommen und sucht Zeugen sowie die jeweilige Fahrzeugführenden.

Hinweise nimmt die Polizei unter der Rufnummer 02121 3000 oder per Mail an poststelle.rhein-kreis-neuss@polizei.nrw.de entgegen.

Bei einem Unfall haben sämtliche Beteiligten die Pflicht, sich vor Ort zu erkennen zu geben und den Sachverhalt zu klären. Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, kann mit einer Geldstrafe oder sogar dem Verlust der Fahrerlaubnis bestraft werden.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis vom 13.10.2026 gegen 10:30 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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