Polizei-News Lichtenau-Henglarn, 12.10.26: Wildunfall mit leichtverletztem Autofahrer - Polizei warnt vor Wildwechsel
Die Polizei informiert über einen aktuellen Autounfall in Lichtenau-Henglarn. Was ist heute passiert?
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Bei einem Alleinunfall auf der K20 zwischen Lichtenau-Henglarn und Bad Wünnenberg-Helmern hat sich ein Autofahrer am Freitagabend, 9. Oktober, leichte Verletzungen zugezogen. Laut seiner Angabe musste er zuvor einem Reh ausweichen.
Der 48-jährige Fahrer eines Mazda 2 war gegen 20.25 Uhr in Richtung Henglarn unterwegs, als - nach seiner Angabe - ein Reh auf die Straße lief. Der Mann wich dem Wild aus, verlor dadurch die Kontrolle über sein Fahrzeug und kam nach links von der Fahrbahn ab. Dabei touchierte er einen Baum, kippte auf die Seite und blieb auf einer Wiese liegen.
Der Fahrer konnte sich selbständig aus dem Auto befreien. Der Rettungsdienst versorgte ihn vor Ort. Der Mann musste nicht ins Krankenhaus. Der Mazda war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Der Gesamtschaden beläuft sich auf eine hohe vierstellige Summe.
Die Polizei Paderborn warnt davor, dass mit dem beginnenden Herbst auch der Wildwechsel und somit die Unfallgefahr steigen. Die meisten Unfälle passieren in den Abend- und frühen Morgenstunden. Einen besonderen Gefahrenschwerpunkt stellen der Übergangsbereich zwischen Wald- und Feldzonen dar. Die entsprechenden Gefahrenstellen sind durch das Schild "Achtung Wildwechsel" gekennzeichnet. Da die Tiere zumeist Herdentiere sind, sollten Autofahrer bei der Sichtung eines Tieres mit weiterem Wild rechnen.
Die Polizei rät daher dazu, die Geschwindigkeit bei unübersichtlichen Wald- und Feldrändern zu reduzieren. Steht ein Tier am Straßenrand dann gilt, abblenden, hupen, bremsen und das Lenkrad festhalten. Autofahrer sollten keine Ausweichmanöver in den Gegenverkehr vollziehen, sondern lieber einen Sachschaden in Kauf nehmen. Dieser geht zumeist glimpflicher aus, als ein Unfall mit einem entgegenkommenden Fahrzeug.
Ist es doch zu einem Wildunfall gekommen, muss die Unfallstelle durch das Einschalten des Warnblinklichts und durch das Aufstellen des Warndreiecks gesichert werden. Darüber hinaus muss die Warnweste angezogen und die Polizei informiert werden, denn nur bei einer Unfallaufnahme erstatten Versicherungen die entstanden Schäden. Des Weiteren informiert die Polizei den zuständigen Jäger, der sich um das getötete, verletzte oder geflüchtete Tier kümmert.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizei Paderborn vom 12.10.2026 gegen 10:25 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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