Polizei-News Hannover, 01.10.26: DPolG Niedersachsen begrüßt Sechs Monate Mindeststrafe für Angriffe auf Einsatzkräfte
Ein Feuerwehreinsatz wurde aktuell von der Polizei in Hannover gemeldet. Alle bekannten Details zum Fall.
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Niedersachsen begrüßt den Beschluss des Bundeskabinetts vom 30. September 2026 zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens. Danach soll die Mindeststrafe für tätliche Angriffe auf Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte sowie entsprechend geschützte Feuerwehr- und Rettungskräfte von drei auf sechs Monate Freiheitsstrafe steigen.
Die vorgesehene Anhebung entspricht der Forderung der DPolG Niedersachsen. Auf dem 20. Landesdelegiertentag im Januar 2026 hatte der Polizeiverband Lüneburg / Lüchow-Dannenberg / Uelzen aus dem Direktionsverband Lüneburg einen entsprechenden Antrag eingebracht. Die DPolG Niedersachsen hat die Forderung anschließend auf die Bundesebene getragen.
Patrick Seegers, Landesvorsitzender der DPolG Niedersachsen: "Wer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, Feuerwehr- oder Rettungskräfte tätlich angreift, greift Menschen an, die täglich für die Sicherheit unserer Gesellschaft einstehen. Die Anhebung der Mindeststrafe auf sechs Monate ist deshalb ein wichtiges und notwendiges Signal. Angriffe auf Einsatzkräfte dürfen nicht zur Bagatelle werden."
Hintergrund ist § 47 Abs. 2 StGB: Kommt im Einzelfall eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten nicht in Betracht, muss das Gericht in der Regel eine Geldstrafe verhängen - obwohl § 114 StGB selbst keine Geldstrafe vorsieht. Mit der Sechs-Monats-Grenze greift dieser Mechanismus im regulären Strafrahmen nicht mehr.
Christian-Tobias Gerlach, stellvertretender Landesvorsitzender, hat die Forderung auf beiden Ebenen vertreten: auf dem Landesdelegiertentag als Vorsitzender des Direktionsverbandes Lüneburg, auf Bundesebene bereits als stellvertretender Landesvorsitzender. "Genau diese Lücke wollten wir schließen. Wenn der Gesetzgeber bei einem tätlichen Angriff auf Einsatzkräfte bewusst Freiheitsstrafe vorsieht, muss sich diese Wertung auch konsequent im Strafrahmen wiederfinden. Die Sechs-Monats-Grenze schafft hier Klarheit."
Seegers abschließend: "Jetzt kommt es darauf an, dass die Sechs-Monats-Grenze im parlamentarischen Verfahren Bestand hat. Wir erwarten, dass Niedersachsen den Gesetzentwurf im Bundesrat
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des DPolG Niedersachsen vom 01.10.2026 gegen 17:05 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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