Polizei-News Regensburg, 28.09.26: Hauptzollamt Regensburg kontrolliert Friseur- und Kosmetikgewerbe bei Schwerpunktprüfung
Das Zollamt meldet einen aktuellen Fall in Regensburg von heute (Mo), dem 28.09.26. Alle bekannten Details zum Fall.
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Am Samstag, den 26. September 2026, führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung Kontrollen im Friseur- und Kosmetikgewerbe durch. Im Fokus standen insbesondere Friseurbetriebe, Barbershops sowie Kosmetik- und Nagelstudios.
Insgesamt waren im Bezirk des Hauptzollamts Regensburg rund 40 Zöllnerinnen und Zöllner der Standorte Regensburg, Weiden i.d. OPf. und Hof im Einsatz. Dabei wurden 18 Betriebe kontrolliert und 103 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Bundesweit waren insgesamt rund 2.200 Kräfte des Zolls im Einsatz.
Die Einsatzkräfte überprüften insbesondere, ob der gesetzliche Mindestlohn eingehalten wird, Beschäftigte ordnungsgemäß zur Sozialversicherung gemeldet sind und Sozialversicherungsbeiträge korrekt abgeführt werden. Darüber hinaus achteten die Bediensteten auf einen möglichen unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie auf die rechtmäßige Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Die Prüfungen führten zu 24 ersten Verdachtsfällen. Es wurde ein Strafverfahren sowie 19 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. In 23 weiteren Fällen sind noch Nachprüfungen erforderlich. Hierzu werden die vor Ort erhobenen Angaben der Beschäftigten unter anderem mit den Lohn- und Finanzunterlagen der Unternehmen abgeglichen. Zudem steht der Zoll im Austausch mit anderen Behörden und den Trägern der Sozialversicherung.
"Mit unseren Kontrollen sorgen wir für faire Arbeitsbedingungen und gleiche Wettbewerbsbedingungen. Wer Beschäftigte nicht ordnungsgemäß anmeldet oder ihnen den gesetzlichen Mindestlohn vorenthält, verschafft sich einen unfairen Vorteil gegenüber den Betrieben, die sich an die Regeln halten", erklärte Nadine Striegel, Pressesprecherin des Hauptzollamts Regensburg.
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde. Dieser Anspruch gilt grundsätzlich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls prüft im Rahmen ihrer Aufgaben unter anderem, ob Arbeitgeber die gesetzlichen Mindestarbeitsbedingungen einhalten und ihren sozialversicherungsrechtlichen Pflichten nachkommen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Regensburg vom 28.09.2026 gegen 14:11 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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