Polizei-News Saarbrücken, 26.09.26: Flugverbotszone beim Besuch von Bundeskanzler Merz in Saarlouis und Dillingen

Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall in Saarbrücken. Alle bekannten Details zum Fall.

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Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Christian Charisius

Am kommenden Montag (28.09.2026) wird Herr Bundeskanzler Friedrich Merz im Saarland zu Besuch sein und Aufenthalte in Saarlouis und Dillingen haben. Hierzu wurde durch das Bundesministerium für Verkehr eine Flugverbotszone für den Bereich Saarlouis und Dillingen um die avisierten Besuchsorte eingerichtet. Die Polizei bittet um entsprechende Beachtung und gibt wichtige Hinweise.

Die Flugverbotszone gilt in den beiden polizeilichen Einsatzbereichen in Dillingen und Saarlouis am 28. September 2026 von 14:00 - 19:00 Uhr. In diesen Bereichen sind alle Flüge von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt. Der Mindestabstand zu den unten ausgewiesenen Flugbeschränkungsgebieten beträgt eine nautische Meile. Ausgenommen hiervon sind Flüge der Polizei sowie Flüge mit Genehmigung der Polizei.

Die Einrichtung der Flugverbotszone dient der Risikominimierung möglicher unkontrollierter Flugbewegungen, die eine Gefährdung der Gäste und Veranstaltungsteilnehmer/innen mit sich bringen könnte.Der Schutz der Veranstaltung, der Besucherinnen und Besucher, der geladenen Gäste sowie aller Einsatzkräfte hat hier oberste Priorität.

Die Polizei weist darauf hin, dass alle nicht angemeldeten Fluggeräte - insbesondere Drohnen - während des Events durch die Polizei detektiert und bei Zuwiderhandlung umgehend zu Boden gebracht werden.Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen die Flugverbotszone konsequent verfolgt und geahndet werden.

Ausgewiesene Flugbeschränkungsgebiete:

  1. Dillingen

  2. Gesamtes Werksgelände der Dillinger Hütte

  3. Saarlouis

  4. Stadtbereich um die Gustav-Heinemann-Brücke

Wichtige Hinweise an Luftfahrzeugführerinnen bzw. Luftfahrzeugführer:

  • Das Fliegen von unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen) und Flugmodellen im Veranstaltungsbereich ist untersagt.

  • Nur angemeldete und genehmigte Flüge dürfen gem. Genehmigung stattfinden.

  • Verstöße gegen die eingerichtete Flugverbotszone werden durch die Polizei erkannt und entsprechend strafrechtlich verfolgt.

  • Die Polizei bittet alle Besitzer von unbemannten Fluggeräten (wie Drohnen und Flugmodellen), sich an die Vorgaben zu halten, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.

Die Polizei bedankt sich für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bei der Umsetzung dieser Sicherheitsmaßnahmen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Landespolizeidirektion Saarland vom 26.09.2026 gegen 08:53 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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