Polizeieinsatz Berlin-Spandau, 24.09.2026: Allgemeinverfügung zur Kampfmittelbeseitigung am 30. September 2026
Gegen 16 Uhr meldete die Polizei Berlin eine aktuelle Demonstration in Spandau. Was ist bisher bekannt?
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Am Mittwoch, den 30. September 2026 wird durch die Polizeien der Länder Berlin und Brandenburg ab 9:30 Uhr im Zusammenhang mit einer Kampfmittelbeseitigung in Brandenburg ein Sperrkreis eingerichtet, welcher sich in Teilen bis nach Berlin-Gatow erstreckt. Die Maßnahmen gelten bis zur Aufhebung des Sperrkreises.
Für die Dauer der Maßnahme gelten in dem betroffenen Bereich umfangreiche Einschränkungen:
Das Betreten und Befahren öffentlicher Straßen und Gehwege ist untersagt. Auch der öffentliche Personennahverkehr wird eingestellt.
Versammlungen und Veranstaltungen sind im Sperrkreis nicht zulässig.
Das Betreten und der Aufenthalt in Wohnungen, Geschäftsräumen, sonstigen Räumen und auf Grundstücken sind untersagt. Personen, die sich dort aufhalten, müssen den Bereich unverzüglich verlassen.
Grundsätzlich besteht für alle Personen die Pflicht, den Sperrbereich unverzüglich zu verlassen.
Den Anweisungen der am Ort eingesetzten Polizeikräfte ist Folge zu leisten. Diese haben Vorrang vor den Regelungen der Allgemeinverfügung.
Der Sperrkreis wird im Wesentlichen durch die Bundesstraße 2 (Potsdamer Chaussee), den Groß-Glienicker Weg/Triftweg, die Straße 269, die Lindenallee und die Maximilian-Kolbe-Straße begrenzt. Eine entsprechende Karte des Sperrkreises ist Bestandteil der Allgemeinverfügung.
Die Polizei Berlin bittet Anwohnerinnen und Anwohner sowie alle anderen Betroffenen, den Bereich rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme zu verlassen und die Absperrungen sowie Anweisungen der Einsatzkräfte zu beachten. Der Sperrkreis darf erst nach seiner Aufhebung wieder betreten werden.
Bei Verstößen gegen die angeordneten Maßnahmen können Zwangsmittel nach den gesetzlichen Bestimmungen eingesetzt werden. In erforderlichen Fällen sind auch Ingewahrsamnahmen möglich; diese unterliegen grundsätzlich dem Richtervorbehalt.
Die Allgemeinverfügung, ihre Begründung und der Lageplan können auf dem Polizeiabschnitt 23, Schmidt-Knobelsdorf-Straße 27, 13581 Berlin, eingesehen werden.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizei Berlin. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben erstellt und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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