Polizei-News Lüneburg, 22.09.26: Schwerpunktkontrolle zur Fahrtüchtigkeit

Ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde aktuell von der Polizei in Lüneburg gemeldet. Was ist zur Zeit bekannt?

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Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Bernd Weißbrod

Am Montagnachmittag führten spezialisierte Kräfte der Polizeidirektion Lüneburg im Bereich Soltau eine Schwerpunktkontrolle zur Fahrtüchtigkeit durch. Entlang der B 71 zwischen Harber und Stübeckshorn wurden Fahrzeuge aus dem fließenden Verkehr heraus ausgewählt und auf den dortigen Parkplätzen kontrolliert.

Insgesamt wurden 105 Fahrzeuge und 116 Personen kontrolliert.

Bei acht Fahrzeugführenden ergaben sich Hinweise auf eine mögliche Beeinflussung durch Alkohol oder Rauschmittel. In vier Fällen bestand der Verdacht auf den Einfluss sogenannter harter Drogen, in zwei Fällen auf den Einfluss von THC und in zwei weiteren Fällen auf eine Beeinflussung durch Alkohol.

In den entsprechenden Fällen wurden Blutentnahmen veranlasst und die Weiterfahrt untersagt. In einem Fall wurde aufgrund des Verdachts einer alkoholbedingten Verkehrsstraftat zudem der Führerschein beschlagnahmt.

Bei einer Fahrzeugführerin ergaben sich während der Kontrolle Hinweise auf einen möglichen Drogenkonsum. Ein durchgeführter Drogenvortest reagierte positiv auf Kokain und Amphetamine. Zudem fanden die Einsatzkräfte eine geringe Menge Amphetamin auf, die beschlagnahmt wurde.

Bei einem weiteren Fahrzeugführer ergaben sich Hinweise auf den Einfluss von Opiaten. Aufgrund eines fehlenden festen Wohnsitzes im Bundesgebiet wurde eine Sicherheitsleistung erhoben.

In einem weiteren Fahrzeug fanden die Einsatzkräfte beim Beifahrer 42 Gramm Amphetamin und beschlagnahmten dieses. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.

Darüber hinaus stellten die Einsatzkräfte drei Fahrzeugführende fest, die nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis waren. Ihnen wurde die Weiterfahrt untersagt und entsprechende Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet.

Fahrten unter dem Einfluss von Alkohol oder Rauschmitteln stellen ein erhebliches Risiko für alle Verkehrsteilnehmenden dar. Die Überwachung der Fahrtüchtigkeit bildet daher weiterhin einen Schwerpunkt der Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei Niedersachsen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizeidirektion Lüneburg vom 22.09.2026 gegen 15:08 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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