Polizei-News Oldenburg, 18.09.26: Zwei Verstöße bei Kontrollen von E-Scooter und Fatbike

Die Polizei informiert über eine aktuelle Verkehrskontrolle in Oldenburg. Was ist zur Zeit bekannt?

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Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Bernd Weißbrod

Bei Verkehrskontrollen stellte die Oldenburger Polizei gestern zwei Verstöße im Zusammenhang mit versicherungspflichtigen Fahrzeugen fest. In beiden Fällen bestand kein erforderlicher Versicherungsschutz.

Gegen 18:15 Uhr bemerkten Polizeibeamte einen 16-Jährigen, der mit einem E-Scooter unterwegs war. Bei der anschließenden Kontrolle auf dem Melkbrink stellte sich heraus, dass für das Fahrzeug kein gültiger Versicherungsschutz bestand. Gegen den Jugendlichen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.

Wenig später, gegen 19:40 Uhr, kontrollierten Einsatzkräfte auf der Stedinger Straße einen 27-Jährigen mit einem sogenannten Fatbike. Den Beamten war zuvor aufgefallen, dass sich das Fahrzeug vollständig ohne Pedalbewegung fortbewegen ließ. Auch für dieses Fahrzeug bestand kein erforderlicher Versicherungsschutz. Die Polizei leitete ebenfalls ein Ermittlungsverfahren ein und beschlagnahmte das Fatbike zur weiteren Überprüfung.

Die Polizei weist darauf hin, dass für E-Scooter für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr grundsätzlich ein gültiger Versicherungsschutz erforderlich ist. Auch bei sogenannten Fatbikes sollte vor der Fahrt geprüft werden, ob diese aufgrund ihrer technischen Eigenschaften noch als Fahrrad beziehungsweise Pedelec gelten. Insbesondere Fahrzeuge, die sich ohne Pedalbewegung allein durch Motorkraft fortbewegen lassen, können als Kraftfahrzeuge einzustufen sein. Damit können neben einer Versicherungspflicht auch eine Fahrerlaubnispflicht verbunden sein.

Die Polizei appelliert daher, sich vor der Nutzung über die rechtlichen Voraussetzungen des jeweiligen Fahrzeugs zu informieren.

Neben möglichen Ermittlungsverfahren können insbesondere solche Fahrzeuge auch erhebliche Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer mit sich bringen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt vom 18.09.2026 gegen 09:00 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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