Polizei-News Reitzenhain/Bärenstein, 31.08.26: Erneut mehrere Feststellung an der Grenze
Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall in Reitzenhain/Bärenstein. Was ist zur Zeit bekannt?
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Drei Strafvollstreckungen und zwei unerlaubte Einreisen am Wochenende.
Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz stellten zunächst am 29.08.2026 gegen 08:15 Uhr in Reitzenhain einen 51-jährigen ukrainischen Staatsangehörigen festgestellt, welcher keinen Aufenthaltstitel für den Schengenraum vorweisen konnte. Es erfolgte die Zurückweisung in die Tschechische Republik.
Bei einer Kontrolle auf der B95, Höhe Bärenstein, stellten Einsatzkräfte am 30.08.2026 gegen 16:50 Uhr einen Kleintransporter mit sieben albanischen Staatsangehörigen fest. Alle Personen wiesen sich mit ihren gültigen Reisepässen aus. Jedoch hatte der 29-jährige Fahrer die zulässige visumfreie Aufenthaltsdauer bereits um 63 Tage überschritten. Einen Aufenthaltstitel konnte er nicht vorweisen. Auf Grund des Verdachts der unerlaubten Einreise wurde er zur weiteren Bearbeitung zum Bundespolizeirevier Schmalzgrube verbracht. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wird er am heutigen Tag vom Flughafen Berlin in sein Heimatland abgeschoben.
Ein 29-jähriger rumänischer Staatsangehöriger wurde am 28.08.2026 amGrenzübergang in Reitzenhain kontrolliert. Dabei stellten die Beamten eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern zur Strafvollstreckung fest. Er war wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 760 Euro verurteilt worden. Diese konnte er vor Ort begleichen und anschließend seine Fahrt fortsetzen.
Auch ein 61-jähriger Deutscher, welcher am 29.08.2026 im Rahmen derwiedereingeführten Grenzkontrollen in Reitzenhain kontrolliert wurde, konnte seine offene Geldstrafe in Höhe von 18000 Euro begleichen und entging somit einer Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen. Gegen ihn lag eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Frankfurt a. M. wegen Betruges vor.
In die JVA eingeliefert wurde ein 56-jähriger slowakischer Staatsangehöriger. Dieser war vom Amtsgericht Neuwied wegen Gefährdung im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von 2000 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen verurteilt worden. ER konnte die offene Geldsumme nicht aufbringen und muss nun seine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeiinspektion Chemnitz vom 31.08.2026 gegen 12:24 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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