Polizei-News Hamburg, 28.08.26: Hauptzollamt Itzehoe verhindert Schmuggel von 1.850 Medikamenten am Flughafen Hamburg

Das Zollamt meldet einen aktuellen Fall in Hamburg von heute (Fr), dem 28.08.26. Was ist bisher bekannt?

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Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). (Foto) Suche
Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Julian Stratenschulte

Rund 1.850 Medikamente wurden durch Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Itzehoe am Flughafen in Hamburg sichergestellt und anschließend einer weiteren Prüfung unterzogen.

Bei der Einreise durch den "Grünen Kanal", dem Terminalausgang für anmeldefreie Waren, wurde ein aus Ghana einreisender, 31-jähriger Mann am 29. Juli 2026 einer Zollkontrolle unterzogen.Hier entdeckten die Zollbediensteten in zwei Koffern und einer Reisetasche insgesamt 170 Verpackungen mit enthaltenen Tabletten, Tropfen, Dosen und Salben.

"Nach abschließenden Untersuchungen wurde nun festgestellt, dass es sich bei den aufgefundenen Präparaten um Antibiotikum, Schmerzmittel, Antiparasitikum, Potenzmittel, Appetitanreger und Mittel gegen Bauchschmerzen und Juckreiz handelt, die größtenteils verschreibungspflichtig sind", so Melanie Roschlaub, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Itzehoe."Ein entsprechendes Rezept hierfür konnte der Reisende nicht vorlegen" so die Sprecherin weiter.Nach Aussage des Reisenden, sind die Mittel nicht für ihn bestimmt gewesen.Vielmehr sei er von einer Frau beauftragt worden, diese aus Ghana mitzubringen.

Gegen den Reisenden wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachtes des Bannbruchs nach § 372 AO in Verbindung mit dem Arzneimittelgesetz eingeleitet. Nachdem der Reisende belehrt und seine Personalien erfasst wurden, konnte er aus der Maßnahme entlassen werden.Die weiteren Ermittlungen werden durch die Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamtes Itzehoe geführt.

Zusatzinformationen:

Der Verkehr mit Arzneimitteln unterliegt in Deutschland zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken und Schäden strengen Vorschriften nach dem Arzneimittelgesetz (AMG). Präparate, die möglicherweise im Ausland frei gehandelt werden, wie z. B. Nahrungsergänzungsmittel, Vitaminpräparate oder rein pflanzliche Naturheilmittel, insbesondere wenn diese als Mittel zur Behandlung von Krankheiten dargestellt werden, können in Deutschland als Arzneimittel gelten und damit dem Arzneimittelgesetz unterliegen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Itzehoe vom 28.08.2026 gegen 14:01 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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