Polizei-News Singen, 14.08.26: Explosiver Fund - ZOLL stellt über 100 Böller in Postpaket sicher

Der Zoll meldet einen aktuellen Fall in Singen von heute (Fr), dem 14.08.26. Was ist heute passiert?

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Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). (Foto) Suche
Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Sina Schuldt

Postpaket mit über 100 Böller und einer Nettoexplosivstoffmasse von insgesamt über 1,1 Kilogramm vom ZOLL sichergestellt.

Konstanz: 109 Feuerwerkskörper mit 1,125 Kilogramm Nettoexplosivstoffmasse stellten Kontrollbeamte des Hauptzollamts Singen Ende Juli bei der Kontrolle eines Postpakets sicher. Ein 42-jähriger Schweizer hatte sich die Böller per Post aus Tschechien nach Konstanz schicken lassen.

Pyrotechnische Artikel werden im Sprengstoffrecht ihrer Gefährlichkeit nach in Kategorien aufsteigend von F1 bis F4 eingeteilt. Alle Artikel in dem Postpaket waren der Kategorie F4 und somit der höchsten Gefahrenklasse für pyrotechnische Artikel zuzuordnen.

Als Gefahrgut sind Feuerwerkskörper vom normalen Post- oder Kurierversand ausgeschlossen. Ihr Versand unterliegt speziellen Versand- und Transportvorschriften des Gefahrgutrechts. "Gesichert waren die Böller im Paket lediglich durch in die Zwischenräume gestopftes Papier," erklärt Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen die Transportumstände. "Bei einer Explosion während des Transports besteht Lebensgefahr für alle Personen, die sich in der Nähe des Pakets aufhalten."

Gegen den Züricher wurde ein Strafverfahren, unter anderem wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet. Das Strafmaß sieht, beginnend mit einer Geldbuße, auch eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor.

Die Feuerwerkskörper wurden sichergestellt und bis zum Ende des Verfahrens einer Fachfirma zur Lagerung übergeben. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Feuerwerkskörper, für den Mann kostenpflichtig, fachmännisch entsorgt.

Zusatzinformation:

Wer Feuerwerkskörper der Kategorie F4 (Großfeuerwerke), von denen eine große Gefahr ausgeht, einführen oder aus einem anderen Mitgliedstaat nach Deutschland verbringen will, hat mit einer Erlaubnis der zuständigen Überwachungsbehörde nachzuweisen, dass er zum Umgang berechtigt ist. Darüber hinaus sind beim Transport speziellen Versand- und Transportvorschriften des Gefahrgutrechts zu beachten.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen zum Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen sind bei den für das Sprengstoffrecht zuständigen Überwachungsbehörden der Bundesländer erhältlich.

Weitere Informationen zu den Produktanforderungen für pyrotechnische Gegenstände (z. B. Kennzeichnung, Kategorisierung etc.) erhalten Sie auf der Internetseite der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) und auf

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Singen vom 14.08.2026 gegen 11:18 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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