Polizei-News Kehl, 16.07.26: 17 Tage Restfreiheitstrafe wegen gewerbsmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln

Ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde aktuell von der Polizei in Kehl gemeldet. Alle bekannten Details zum Fall.

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Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Friso Gentsch

Am Mittwochvormittag (15.07.26) kontrollierten Bundespolizisten einen Fernverkehrszug beim Sonderhalt in Kehl. Dabei konnte sich ein 29-jähriger syrischer Staatsangehöriger nicht ausweisen. Es bestand zunächst der Verdacht der versuchten unerlaubten Einreise. Die Überprüfung seiner Fingerabdrücke ergab eine Ausschreibung zur Festnahme. Der Mann war wegen gewerbsmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln verurteilt worden und muss aus der Verurteilung noch 17 Tage Restfreiheitsstrafe verbüßen. Er erhält zudem eine Anzeige wegen versuchter unerlaubter Einreise und soll nach seiner Haftstrafe zurückgewiesen werden.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeiinspektion Offenburg vom 16.07.2026 gegen 08:32 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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