Polizeifahndung Berlin, 15.07.26: Verstecktes Bargeld - Der ZOLL stellt 350.000 Euro Bargeld im Fernreisebus sicher

Der Zoll meldet einen aktuellen Fall in Berlin von heute (Mi), dem 15.07.26. Alle bekannten Details zum Fall.

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Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). (Foto) Suche
Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Julian Stratenschulte

Euro in Scheinen haben die Zöllnerinnen und Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) des Berliner Zolls bei der Kontrolle eines Reisenden in einem Fernbus in der vergangenen Woche sichergestellt.Die Kräfte der KEV führten am Abend des 07. Juli verdachtsunabhängige Kontrollen von Fernreisebussen durch. Dabei nahmen sie auch den grenzüberschreitenden estnischen Reisebus unter die Lupe, der von Stuttgart unter anderem über Berlin nach Warschau unterwegs war. Im Rahmen von stichprobenartigen Kontrollen der Passagiere wurde ein ukrainischer Staatsbürger kontrolliert. Bei der Befragung durch die Beamten, gab dieser an, keine Barmittel dabei zu haben. Bei der an-schließenden Kontrolle seines Reisegepäcks fanden die Zöllnerinnen und Zöllner sieben eingeschweißte und mit Folie umwickelte Päckchen, in denen sich insgesamt 350.000 Euro in bar befanden.Gegen den Passagier wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Zollverwaltungsgesetz eingeleitet. Das gesamte Bargeld wurde als Beweismittel sichergestellt. Da es keine Informationen zur Herkunft oder zum Verwendungszweck des Geldes gibt, wurde außerdem ein sogenanntes Clearingverfahren eingeleitet und der Sachverhalt an die gemeinsame Finanzermittlungsgruppe des Zollfahndungsamtes Berlin-Brandenburg übergeben. Das Clearingverfahren dient dazu, zu ermitteln, ob die Barmittel aus Straftaten stammen könnten.

Zusatzinformationen: Reisende, die nach oder von Deutschland ein- oder ausreisen, müssen beim Grenzübertritt mitgeführte Barmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr ungefragt anmelden. Bei Reisen innerhalb der EU sind derartige Summen auf Befragen des Zolls mündlich anzuzeigen. Bei Verstößen droht ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, das mit einer Geldbuße von bis zu einer Million Euro geahndet werden kann. Zu Barmitteln zählen unter anderem Bargeld, Schecks, Aktien oder auch Sparbücher.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Berlin vom 15.07.2026 gegen 15:30 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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