Polizei-News Regen, 08.07.2026: Niederbayern: Hinweise des Polizeipräsidiums Niederbayern zur Nutzung privater Drohnen

Laut Informationen des Polizeipräsidiums Niederbayern hat sich ein Fall in Niederbayern ereignet. Was ist heute am Mittwoch, dem 08.07.2026 passiert?

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Die Polizei Bayern informiert über einen aktuellen Fall (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei Bayern informiert über einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Daniel Karmann

Für Niederbayern hat die Polizei eine aktuelle Meldung veröffentlicht. In dieser heißt es:

Nachdem es zuletzt im Bereich der Polizeiinspektion Grafenau zu einem Polizeieinsatz wegen eines vermeintlich nicht genehmigten Drohnenfluges kam, appelliert das Polizeipräsidium Niederbayern folgende Regeln und Verhaltensweisen für den sicheren und rechtmäßigen Umgang mit privaten Drohnen.

Mit den nachfolgenden Hinweisen können Sie wesentlich dazu beitragen, nicht gegen die geltenden Regeln zu verstoßen, Privatsphäre zu schützen und mitunter riskante Zwischenfälle im Luftraum zu vermeiden.

Vorgaben für private Drohnenflüge

Registrierung & Kennzeichnung

  • Drohnen ab 250 g bzw. mit einer Höchstgeschwindigkeit > 19 m/s müssen beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registriert werden. Das Registrierungskennzeichen ist gut sichtbar anzubringen.

Flughöhe

  • Die maximale erlaubte Flughöhe beträgt 120 Meter über Grund, sofern keine speziellen Genehmigungen vorliegen.

Abstand zu Personen & Gebäuden

  • Mindestsicherheitsabstand: 30 Meter zu unbeteiligten Personen, 5 Meter zu bewohnten Gebäuden. In bewohnten Gebieten gilt ein Abstand von 150 Meter zu Menschenansammlungen.

Flugverbotszonen

  • Flughäfen & Flugplätze (innerhalb des Kontrollraums)

  • Kraftwerksanlagen, Krankenhäuser, Justizvollzugsanstalten

  • Naturschutzgebiete, Nationalparks

  • Städtische Veranstaltungsorte (z. B.

Privatsphäre

  • Das Filmen oder Fotografieren von Personen ohne deren ausdrückliche Einwilligung ist untersagt. Bei Aufnahmen von privaten Grundstücken ist die Zustimmung des Eigentümers einzuholen.

Versicherung

  • Eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Million Euro ist Pflicht. Der Versicherungsnachweis muss jederzeit vorgezeigt werden können.

Kennzeichnungspflicht

  • Drohnen mit einer maximalen Startmasse von > 250 g benötigen eine Kennzeichnung (z. B. Aufkleber mit Registrierungsnummer).

Meldung von Vorfällen

  • Unfälle, Schäden oder gefährliche Situationen sind unverzüglich der Polizei zu melden.

Tipps für sicheres Fliegen

  • Vor dem Start: Prüfen Sie, ob sich Ihr geplantes Fluggebiet in einer verbotenen Zone befindet (z. B. über Flughäfen). Nutzen Sie dafür die offizielle „Drohnen-Info‑App“ des Luftfahrt-Bundesamt (LBA).

  • Sichtflug: Fliegen Sie stets in Sichtweite und halten Sie die Drohne jederzeit unter direkter Beobachtung.

  • Rücksichtnahme: Vermeiden Sie das Fliegen über Menschenansammlungen, Sportveranstaltungen oder privaten Grundstücken ohne Erlaubnis.

  • Notfallplan: Legen Sie eine sichere Landezone fest und üben Sie das Notlandungsverfahren.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeipräsidiums Niederbayern. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben erstellt und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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