Polizei-News Karlsruhe, 30.06.26: Festnahme wegen u. a. versuchter Gründung einer ausländischen rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung

Die Polizei informiert über ein aktuelles Kapitalverbrechen in Karlsruhe. Was ist bisher bekannt?

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Mord für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Andreas Gruhl

Die Bundesanwaltschaft hat heute (30. Juni 2026) den

rumänischen Staatsangehörigen Nichita P.

im Enzkreis (Baden-Württemberg) durch Polizeikräfte aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg festnehmen lassen.

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, versucht zu haben, als Rädelsführer eine ausländische terroristische Vereinigung zu gründen (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4, § 129b Abs. 1 S. 1, Abs. 2, §§ 22, 23 StGB). Daneben wird ihm die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen (§ 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StGB). Im angenommenen Tatzeitraum soll der Beschuldigte teilweise Heranwachsender gewesen sein (§§ 1, 105 JGG).

In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Nichita P. bemühte sich ab Anfang 2023 um die Gründung einer rechtsextremistischen Gruppierung, die in Rumänien einen "Krieg des Terrors" entfachen und zum Untergang des rumänischen Staates sowie zur Errichtung eines neuen Staatsgebildes nach nationalsozialistischem Vorbild beitragen sollte. Um Mitglieder für die Vereinigung zu gewinnen, betrieb der Beschuldigte von Deutschland aus über einen Messenger-Dienst zwei Kanäle. Diese richteten sich insbesondere an junge Rumänen. Abonnenten und Mitglieder forderte der Beschuldigte hierüber zur Begehung diverser Straftaten auf, darunter das Anbringen von Graffitis mit rechtsextremen Symbolen, die Verleitung junger Mädchen zur Selbstverletzung, Brandanschläge auf Gebäude, die von Migranten oder Personen aus der LGBTQ-Community genutzt werden, oder gar die Tötung von "Untermenschen". Darüber hinaus veröffentlichte Nichita P. auf den Kanälen Anleitungen zur Herstellung von Gift und Sprengstoffen sowie zum Bau von Molotow-Cocktails und Autobomben.

Der Beschuldigte wird heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt. Dieser wird ihm den Haftbefehl verkünden und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Der Generalbundesanwalt vom 30.06.2026 gegen 09:33 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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