Polizei-News Wiesbaden, 26.06.26: Knallkörper bei Autokorso gezündet - Polizeikräfte verletzt

Die Polizei informiert über einen aktuellen Verkehrsunfall in Wiesbaden. Was ist bisher bekannt?

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Knallkörper bei Autokorso gezündet - Polizeikräfte verletzt,Wiesbaden, Schwalbacher Straße / Coulinstraße,Donnerstag, 25.06.2026, 02:00 Uhr bis 03:30 Uhr

(kq)In der Nacht zum Donnerstag kam es im Bereich Schwalbacher Straße / Coulinstraße in Wiesbaden nach einem Fußballweltmeisterschaftsspiel zu der Zusammenkunft zahlreicher Fußballfans und zu einem Autokorso. Dabei wurden auch Knallkörper gezündet.

Zwischen 02:00 Uhr und 03:30 Uhr hielten sich in der Spitze schätzungsweise 250 bis 300 Personen in dem Bereich auf. Zudem bildete sich ein Autokorso mit zeitweise rund 50 Fahrzeugen.Durch bislang unbekannte Personen wurden mehrfach Knallkörper unbekannter Art gezündet. Im Rahmen einer Personenkontrolle wurde zudem ein Knallkörper offenbar gezielt in Richtung der eingesetzten Polizeikräfte geworfen. Dieser detonierte in unmittelbarer Nähe der kontrollierenden Beamtinnen und Beamten. Drei Einsatzkräfte klagten im Nachgang über gesundheitliche Beschwerden.

Polizeipräsident des Polizeipräsidiums Westhessen Björn Gutzeit verurteilt den Vorfall deutlich:

"Bei allem Verständnis für die Freude über sportliche Erfolge der eigenen Mannschaft ist insbesondere in der Nachtzeit besondere Rücksicht zu nehmen. Keinesfalls darf ein Feiern des Ausgangs eines Fußballspiels zu der Gefährdung der Sicherheit und Gesundheit anderer Menschen führen. Das Werfen von Knallkörpern in Richtung von Personen oder Einsatzkräften ist gefährlich, rücksichtslos und kann erhebliche Verletzungen verursachen. Ein solches Verhalten ist völlig inakzeptabel und entsprechende Straftaten werden durch die Polizei konsequent unterbunden und verfolgt."

Allgemeines zu Autokorsos:

Auch wenn Autokorsos spätestens seit der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 vielerorts zum gewohnten Straßenbild bei internationalen Turnieren gehören, sind diese nicht von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung ausgenommen.

Autokorsos bringen neben ruhestörendem Lärm und Verkehrsbeeinträchtigungen insbesondere die Gefahr von Verkehrsunfällen und Personenschäden mit sich. Dies gilt vor allem dann, wenn sich Personen aus Fahrzeugen herauslehnen oder auf Fahrzeugen mitfahren.

Im Rahmen der polizeilichen Befassung werden daher regelmäßig Maßnahmen abgewogen, die der jeweiligen Situation angemessen sind und dem Spannungsfeld zwischen möglicher Gefährdung einerseits sowie dem Ausdruck der Freude über sportliche Erfolge andererseits Rechnung tragen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Wiesbaden - vom 26.06.2026 gegen 09:56 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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