Polizei-News Heidelberg, 25.06.26: Schwerer räuberischer Diebstahl in der Heidelberger Altstadt - Zwei Verdächtige in Untersuchungshaft
Die Polizei informiert über einen aktuellen Diebstahl in Heidelberg. Was ist bisher bekannt?
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Nach zwei voneinander unabhängigen Vorfällen am Mittwoch, dem 24. Juni 2026, in einem Supermarkt in der Fahrtgasse hat das Amtsgericht Heidelberg auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehle gegen einen 50-jährigen Mann und eine 50-jährige Frau erlassen. Während dem 50-Jährigen ein schwerer räuberischer Diebstahl in Tateinheit mit Körperverletzung vorgeworfen wird, steht die 50-Jährige unter dem Verdacht, einen räuberischen Diebstahl in Tateinheit mit Körperverletzung begangen zu haben. Die Frau wird darüber hinaus wegen des Verdachts eines Betrugs sowie zweier Diebstähle beschuldigt.
Fall 1: Schwerer räuberischer Diebstahl in Tateinheit mit Körperverletzung
Am gestrigen 24. Juni 2026, gegen 22:40 Uhr, soll der 50-Jährige den Supermarkt betreten und diverse Lebensmittel im Wert von etwa 40 Euro aus der Auslage entnommen haben. Diese habe er in einen mitgeführten Rucksack gepackt und anschließend den Kassenbereich passiert, ohne die Waren zu bezahlen. Während der Tatausführung habe der Mann zwei Messer sowie einen Metallschlagring im Rucksack bei sich geführt.
Ein 28 Jahre alter Ladendetektiv habe das Geschehen beobachtet und den Tatverdächtigen nach dem Passieren des Kassenbereichs gemeinsam mit einem weiteren Mitarbeiter des Supermarktes angesprochen. Um sich weiterhin den Besitz der Beute zu sichern, soll der Tatverdächtige den Ladendetektiv daraufhin getreten und gestoßen haben. Einen weiteren, zur Hilfe eilenden, 19 Jahre alten Mitarbeiter des Supermarktes soll er ebenfalls körperlich angegangen haben. Der Ladendetektiv sowie der Supermarktmitarbeiter seien durch die Tat leicht verletzt worden.
Im Zuge des Gerangels habe der Tatverdächtige schließlich seinen Rucksack mit dem entwendeten Diebesgut zur Seite gestellt, sodass dieser von einem Mitarbeiter gesichert werden konnte. Anschließend habe er die Tatörtlichkeit verlassen. Eine alarmierte Streifenwagenbesatzung des Polizeireviers Heidelberg-Mitte traf in diesem Moment ein und nahm den 50-Jährigen bei seiner Flucht vorläufig fest.
Am heutigen Tag erließ die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg aufgrund bestehender Fluchtgefahr Haftbefehl wegen schweren räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit Körperverletzung. Nach Eröffnung des Haftbefehls wurde dieser in Vollzug gesetzt und der 50-jährige Beschuldigte im Anschluss in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Fall 2: Räuberischer Diebstahl in Tateinheit mit Körperverletzung
Am gestrigen Mittwoch, dem 24. Juni 2026, gegen 11:45 Uhr soll die 50-jährige Tatverdächtige in dem gleichen Supermarkt in der Fahrtgasse Lebensmittel sowie Getränke im Gesamtwert von etwa 17 Euro entwendet haben, ohne diese zu bezahlen. Hierfür habe sie die Waren aus der Auslage entnommen und in eine mitgeführte Stofftasche gesteckt. Anschließend habe sie sich zum Kassenbereich begeben und das Geschäft verlassen wollen, ohne die mitgeführten Waren zu bezahlen.
Die 20 Jahre alte Kassiererin des Supermarktes habe die Tatverdächtige aufgrund eines zwei Tage zuvor begangenen Ladendiebstahls wiedererkannt. Als die 50-Jährige dies bemerkt habe, sei sie mit dem Diebesgut und ihrer mitgeführten Tasche aus der Supermarktfiliale geflohen. Die Kassiererin habe versucht, die Frau von der Flucht abzuhalten, wobei sie mehrmals durch die Tatverdächtige gegen die Hand geschlagen worden sei. Es sei zu einem Gerangel um die Stofftasche gekommen, woraufhin die Tatverdächtige die Tasche nach kurzer Zeit losgelassen und die Kassiererin freiwillig in die Büroräumlichkeiten des Supermarktes begleitet habe. Eine hinzugerufene Streifenwagenbesatzung des Polizeireviers Heidelberg-Mitte nahm die Tatverdächtige daraufhin vorläufig fest.
Im Zuge der Ermittlungen des Polizeireviers Heidelberg-Mitte des Polizeipräsidiums Mannheim sowie aufgrund des Wiedererkennens durch die Kassiererin ergab sich der Tatverdacht gegen die 50-Jährige bezüglich drei weiterer Taten:
In dem Supermarkt in der Fahrtgasse soll sich die 50-Jährige am 22. Juni 2026, gegen 17:30 Uhr, Lebensmittel, Getränke und Drogerieartikel im Gesamtwert von knapp 35 Euro gestohlen haben. Dabei habe sie die Waren ebenfalls aus der Auslage genommen und diese in eine hierzu mitgeführte Tasche gesteckt, um anschließend den Kassenbereich ohne Bezahlen der Ware passieren zu können.
Bei gleichem Vorgehen soll die Tatverdächtige in einem Supermarkt in der Kurfürsten-Anlage in Heidelberg am 20. Juni 2026, gegen 20:30 Uhr, Lebensmittel im Wert von etwa 15 Euro entwendet haben.
Am 7. Juni 2026 soll sie gegen 16:30 Uhr eine Gaststätte in der Bergstraße in Heidelberg besucht haben, um dort Speisen und Getränke im Wert von etwa 65 Euro konsumieren, ohne hierfür die Rechnung zu bezahlen.
Die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg heute aufgrund bestehender Fluchtgefahr Haftbefehl wegen Betrugs, Diebstahls in zwei Fällen sowie räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit Körperverletzung. Nach Eröffnung des Haftbefehls wurde dieser in Vollzug gesetzt und die 50-Jährige in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeireviers Heidelberg-Mitte des Polizeipräsidiums Mannheim dauern in beiden Fällen an.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeipräsidium Mannheim vom 25.06.2026 gegen 15:43 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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