Polizeimeldung Stendal, 11.05.2026: Truck & Bus II

Die Polizeiinspektion Stendal informiert am Mittag über ein Vergehen. Alle aktuellen Fälle von Montag, dem 11.05.2026 im Überblick.

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Die Polizei Sachsen-Anhalt informiert über einen aktuellen Fall (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei Sachsen-Anhalt informiert über einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Ronny Hartmann

Für den Landkreis Stendal hat die Polizei eine neue Meldung veröffentlicht. In dieser heißt es:

Truck & Bus II

Die Polizeiinspektion Stendal beteiligte sich erneut an der ROADPOL-Kontrollwoche. In der Woche vom 04.05.- 10.05.2026 wurde diese unter dem thematischen Schwerpunkt „Truck & Bus II“ durchgeführt. Hauptaugenmerk lag dabei auf Kontrollen des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs.

Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, wurden bei den durchgeführten Schwerpunktkontrollen nicht nur Verstöße geahndet, sondern auch Prävention in Form von Präsenz und Aufklärungsgesprächen betrieben.

Neben den grundsätzlich regelmäßig stattfindenden Verkehrskontrollen des Zentralen Verkehrs- und Autobahndienstes der Polizeiinspektion Stendal wurde am Montag, dem 04.05.2026, ein Schwerpunktkontrolltag durchgeführt. Unterstützt wurde der Zentralen Verkehrs- und Autobahndienst durch den Zoll, das Bundesamt für Logistik und Mobilität sowie Beamte des Polizeireviers Jerichower Land.

Im Ergebnis der gesamten ROARDPOL-Kontrollwoche wurden 79 Fahrzeuge des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs kontrolliert. An 31 Fahrzeugen wurden Verstöße geahndet. Die Weiterfahrt musste 6 Mal untersagt werden. Grund hierfür waren technische Mängel, Überladungen und unsichere Ladung. Insgesamt wurden an 8 Fahrzeugen technische Mängel festgestellt. Wegen Geschwindigkeitsverstößen wurden11 Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt.

In einer der ersten Kontrollen stellten die Beamten einen Fahrer fest, der seine Fahrt ohne geeignetes Schuhwerk antrat. Das Führen eines Fahrzeuges im gewerblichen Güterverkehr ohne festes Schuhwerk stellt einen Verstoß gegen die Unfallverhütungsvorschriften dar und kann die sichere Bedienung der Pedale erheblich beeinträchtigen. In einem solchen Fall erfolgt neben einem Bußgeld auch eine Mitteilung an die Berufsgenossenschaft.

Bilder zum Fall finden Sie in der Originalmeldung der Polizei.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizeiinspektion Stendal. Teilweise werden Reports erst nach einem Tag nachgemeldet; es kann daher vorkommen, dass Meldungen mit einer Verzögerung von bis 24 Stunden veröffentlicht werden. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben erstellt und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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