Polizeieinsatz Jerichower Land, 06.05.2026: Fahrlässige Körperverletzung durch Fußball
Das Polizeirevier Jerichower Land berichtet am Abend über mehrere Vergehen in Burg. Die aktuellen Fälle von Mittwoch, dem 06.05.2026 im Überblick.
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Für Burg hat das Polizeirevier Jerichower Land mehrere Meldungen veröffentlicht. In diesen heißt es:
Burg: Fahrlässige Körperverletzung durch Fußball
Burg, Gummersbacher Platz, 05.05.2026, 19:25 Uhr
In den gestrigen Abendstunden spielten mehrere Jugendliche auf dem Gummersbacher Platz mit einem Fußball. Leider traf eine verunglückte Flanke einen 39-jährigen Passanten, welcher durch den Fußball so hart am Kopf getroffen wurde, dass er kurzzeitig starke Schmerzen verspürte. Im Nachhinein konnte durch den Geschädigten jedoch nicht mehr festgestellt werden, welcher Jugendliche den Ball geschossen hat. Die jungen Männer wurden durch den Geschädigten auf das Verhalten angesprochen. Diese zeigten sich jedoch belustigt und antworteten dem Mann nicht.
Daraufhin begab sich der 39-Jährige zum Polizeirevier Jerichower Land und erstattete Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung. Diese Anzeige hätte vermieden werden können, eine einfache Entschuldigung hätte gereicht.
Burg: E-Scooter ohne Pflichtversicherung
Burg, Hegelstraße, 05.05.2026, 12:34 Uhr
Im Rahmen der Streifentätigkeit stellten die eingesetzten Polizeibeamten des Polizeireviers Jerichower Land eine E-Scooter-Fahrerin fest, welche kein Versicherungskennzeichen am Fahrzeug angebracht hatte. Die Beamten hielten die Fahrerin an und führten eine Verkehrskontrolle durch. Hierbei wurde festgestellt, dass die 46-Jährige Fahrerin keine gültige Pflichtversicherung für das Fahrzeug abgeschlossen hat. Demnach wurde durch die Polizisten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Das Polizeirevier Jerichower Land berichtet in der jüngeren Vergangenheit regelmäßig über derartige Verstöße. Demnach ergeht erneut der Hinweis, dass für E-Scooter, welche im öffentlichen Verkehrsraum genutzt werden sollen, zwingend eine gültige Haftpflichtversicherung vorliegen muss. Andernfalls machen sich Halter und Fahrer strafbar.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeirevier Jerichower Land. Teilweise werden Reports erst nach einem Tag nachgemeldet; es kann daher vorkommen, dass Meldungen mit einer Verzögerung von bis 24 Stunden veröffentlicht werden. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben erstellt und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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