Polizei-News Regensburg, 29.04.26: Behörden decken Schwarzarbeit im Landkreis Cham auf – Gastronom mit Geldstrafe belegt
Das Zollamt meldet einen aktuellen Fall in Regensburg von heute (Mi), dem 29.04.26. Was ist zur Zeit bekannt?
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Durch die enge Zusammenarbeit von Zoll, Deutscher Rentenversicherung Bayern Süd, AOK Bayern und der bayerischen Justiz konnte in einem Gastronomiebetrieb im Landkreis Cham Schwarzarbeit aufgedeckt werden. Der Inhaber hatte über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren Beschäftigte nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet und fällige Beiträge nicht gezahlt. Das Amtsgericht Viechtach verurteilte ihn deshalb zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 30 Euro.
Ausgangspunkt der Ermittlungen war eine Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd. Dabei festgestellte Auffälligkeiten wurden an die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Weiden des Hauptzollamts Regensburg gemeldet. Der Zoll nahm daraufhin eigene Ermittlungen auf. Gleichzeitig bestanden Beitragsrückstände gegenüber der AOK Bayern im mittleren fünfstelligen Bereich. Deshalb wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet und die Staatsanwaltschaft Landshut leitete ein Ermittlungsverfahren ein.
Später wurden beide Verfahren von der Staatsanwaltschaft Deggendorf zusammengeführt. Die weiteren Ermittlungen übernahm anschließend die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Weiden. Dabei stellte sich heraus, dass der Angeklagte Beschäftigte in 27 Fällen nicht richtig zur Sozialversicherung angemeldet hatte. Dadurch wurden Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung nicht gezahlt.
Um dies zu verbergen, wurden in der Buchhaltung Ausgaben wie "Haushaltsführung" und "Sonstige Auslagen" eingetragen. Tatsächlich handelte es sich dabei um Lohnzahlungen an eine Mitarbeiterin, für die keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden. Der festgestellte Schaden belief sich auf 19.100 Euro.
Vor dem Amtsgericht Viechtach zeigte sich der Angeklagte geständig. Das Gericht berücksichtigte dies ebenso wie sein bisher straffreies Leben. Zusätzlich zur Geldstrafe muss er auch die Kosten des Verfahrens tragen.
"Schwarzarbeit fällt oft nicht sofort auf. Deshalb ist es wichtig, dass Zoll, Rentenversicherung, Krankenkassen und Justiz eng zusammenarbeiten und Informationen schnell austauschen. Nur so können solche Fälle aufgedeckt werden. Wer Beschäftigte nicht richtig anmeldet und Sozialabgaben spart, schadet nicht nur ehrlichen Unternehmen, sondern auch den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern selbst - etwa bei der Krankenversicherung, der Rente oder dem Arbeitslosengeld. Das hatte in diesem Fall deutliche Konsequenzen: Mit einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen gilt der Verurteilte nun offiziell als vorbestraft", erklärt Nadine Striegel, Pressesprecherin des Hauptzollamts Regensburg.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Regensburg vom 29.04.2026 gegen 08:01 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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