Polizei-News Neubrandenburg, 01.04.26: Verkehrskampagne "Fahren.Ankommen.LEBEN!" hat neue Kontrollschwerpunkte - Geschwindigkeit und Zweiradfahrer
Eine Verkehrskontrolle wurde aktuell von der Polizei in Neubrandenburg gemeldet. Was ist heute passiert?
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Im vergangenen Jahr wurden in Mecklenburg-Vorpommern fast ein Viertel weniger Radfahrer (Fahrräder und Pedelecs) bei Verkehrsunfällen getötet. Zeitgleich stieg jedoch die Gesamtzahl der Unfälle mit beteiligten Fahrradfahrern. Um die Verkehrssicherheit gerade für die besonders ungeschützten Verkehrsteilnehmer zu erhöhen, setzt die Polizei in diesem Monat erneut auf ihre Verkehrskampagne "Fahren. Ankommen. LEBEN!" und kontrolliert mit dem Schwerpunkt Zweiradfahrer. Ein weiterer Kontrollschwerpunkt liegt auf dem Thema Geschwindigkeit. Letzteres zählt in M-V seit Jahren zu den Hauptunfallursachen.
Betrachtet man die Unfallzahlen mit Kraftfahrzeugen im letzten Jahr, so wurden infolge von nicht angepasster oder überhöhter Geschwindigkeit landesweit 710 Verkehrsunfälle mit Personenschäden registriert. Im Jahr zuvor lag die Anzahl noch bei 650, was einem Anstieg von 9 % im Jahr 2025 entspricht.
Auch bei den Radfahrern kam es in Mecklenburg-Vorpommern im vergangenen Jahr zu einem erneuten Anstieg der Unfälle insgesamt (plus 4,2 %), jedoch zu einem deutlichen Rückgang bei Unfällen mit tödlichem Ausgang (minus 23,5 %). Insgesamt verunfallten (getötet, schwer- oder leichtverletzt) 1.633 Personen mit ihrem Fahrrad (2024: 1.541 Personen). Dabei kamen 13 von ihnen ums Leben (2024: 17). Die Zunahme an Unfällen mit Verletzten zeigt, wie brisant die Teilnahme am Straßenverkehr für Fahrradfahrer ist. Im vergangenen Jahr wurden ferner 1.376 Personen leicht verletzt, was einem Zuwachs von knapp sieben Prozent entspricht. Weitere 244 Radfahrer wurden durch Verkehrsunfälle schwer verletzt (ein Plus von 2,5 %).
Vor diesem Hintergrund werden ab heute im gesamten Land Einsatzkräfte aller acht Polizeiinspektionen spezielle Verkehrskontrollen durchführen, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.Die Polizei rät grundsätzlich jedem Radfahrer:
- Verkehrssichere Räder kaufen und benutzen
- Bremsen, Reifen und Beleuchtung regelmäßig warten
- Verwenden blinkender Hauptbeleuchtung ist unzulässig (§ 67 StVZO)
- Helm tragen!
- Sichtbare Kleidung tragen, vor allem bei Dunkelheit, Dämmerung oder bei Starkregen und Nebel
- Defensive und vorrausschauende Fahrweise, besonders bei
Kreuzungen und Einmündungen
- Teilnahme an Fahrsicherheitstrainings
Im Zusammenhang mit Kindern gilt: Kinder bis zum vollendeten achtenLebensjahr müssen auf Gehwegen fahren, Kinder bis zehn Jahre dürfenes. Wer die Kinder als Aufsichtsperson auf dem Rad begleitet, darfebenfalls auf dem Gehweg fahren. Wie überall im Straßenverkehr giltauch hier die gegenseitige Rücksichtnahme, vor allem in Bezug aufFußgänger.
Die Zielgruppe der Kontrollen liegt neben Radfahrern auch auf Nutzernvon Pedelecs (Räder mit Trethilfe und einem elektromotorischenHilfsantrieb) und S-Pedelecs (weiterentwickelte Variante mit der eineFahrgeschwindigkeit von etwa 45 Stundenkilometern erreicht werdenkann), sowie auf Moped-, Motorrad- und Rollerfahrern.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeipräsidium Neubrandenburg vom 01.04.2026 gegen 05:00 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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