Polizei-News Ludwigshafen, 18.03.26: E-Scooter ohne Versicherungsschutz

Die Polizei informiert über einen aktuellen Verstoß wegen Drogen in Ludwigshafen. Alle bekannten Details zum Fall.

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Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Bernd Weißbrod

Am gestrigen Dienstag (17.03.2026) befuhr ein 17-Jähriger die Valentin-Bauer-Straße auf seinem E-Scooter und flüchtete, als Polizeikräfte eine Verkehrskontrolle durchführen wollten. Nach einer kurzen Verfolgung wurde der 17-Jährige, der ohne gültiges Versicherungskennzeichen fuhr, in der Gudrunstraße festgestellt.

E-Scooter sind gerade in Städten ein beliebtes Fortbewegungsmittel. Viele kennen die Regeln zur Nutzung eines E-Scooters jedoch nicht. Beachten Sie daher die Hinweise Ihrer Polizei für eine sichere Fahrt mit dem E-Scooter:

  • Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Ein Führerschein ist nicht erforderlich. Allerdings sollten Einsteiger das Fahren mit dem E-Scooter an einem Ort mit wenig oder keinem Straßenverkehr üben.

  • Ein E-Scooter darf bauartbedingt nur 20 Stundenkilometer schnell fahren.

  • Für den E-Scooter muss eine gültige Betriebserlaubnis vorliegen. Eine Haftpflicht sowie ein Versicherungskennzeichen sind Pflicht.

  • E-Scooter sind nur für eine Person ausgelegt. Die Mitnahme von Personen ist daher verboten.

  • E-Scooter müssen einen Radweg, einen Schutzstreifen oder einen Radfahrstreifen benutzen, wenn dieser vorhanden ist. Ansonsten müssen sie auf die Straße ausweichen. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu!

  • Während der Fahrt mit einem E-Scooter ist die Benutzung eines Smartphones verboten.

  • Beim Thema Alkohol gelten die gleichen Grenzwerte wie bei Autofahrern. Es darf nicht unter Drogeneinfluss gefahren werden.

Bitte beachten Sie die Regeln, damit alle sicher an ihrem Ziel ankommen. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/elektrokleinstfahrzeuge-verordnung-faq.html

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeipräsidium Rheinpfalz vom 18.03.2026 gegen 16:30 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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