Polizei-News Bad Bentheim, 09.03.26: Smartphone am Steuer - Strafanzeigen und Haftbefehl
Die Polizei informiert über eine aktuelle Festnahme in Bad Bentheim. Was ist bisher bekannt?
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Zivilfahnder des Grenzüberschreitenden Polizeiteams (GPT) haben am Freitag an der deutsch-niederländischen Grenze einen mit Haftbefehl gesuchten Mann festgenommen. Dem 33-Jährigen drohte knapp eine Woche Gefängnis. Außerdem erwarten den Mann nun mehrere Strafanzeigen wegen verschiedener Straftaten.
Der Fahrer eines VW Golf fiel den eingesetzten Beamten gegen 9:05 Uhr im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen an der deutsch-niederländischen Grenze durch seine auffällige Fahrweise auf. Da er mehrfach drohte mit seinem Fahrzeug die Leitplanke zu touchieren, entschloss sich die Streife den Fahrer auf Höhe der Kreuzung Baumwollstraße/Hengeloer Straße anzuhalten und zu kontrollieren.
Der Grund für die auffällige Fahrweise war schnell gefunden, denn sogar beim Ansprechen des 33-Jährigen tippte dieser noch etwas in ein auf seinem Knie liegenden Smartphone ein.
Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen den Syrer ein Haftbefehl der zuständigen Staatsanwaltschaft vorlag. Es war zuvor knapp eine Woche Erzwingungshaft wegen eines nicht gezahlten Bußgeldes gegen ihn angeordnet worden. Lediglich durch die Zahlung einer Geldstrafe von knapp 230,- Euro könnte der Gefängnisaufenthalt abgewendet werden.
Außerdem interessierte sich die Justiz in einem weiteren Fall für seinen aktuellen Aufenthaltsort.
Da der Mann nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war, die Kennzeichen eines anderen Fahrzeuges am VW Golf angebracht waren und zudem Fälschungsmerkmale aufwiesen und auch keine notwendige Versicherung für das Auto bestand, erwarten den 33-Jährigen nun mehrere Strafanzeigen. Außerdem wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren auf Grund der Smartphone Nutzung während der Fahrt eingeleitet.
Da der Verhaftete die Geldstrafe von knapp 230,- Euro und mehr als 50,- Euro Verfahrenskosten vor Ort begleichen konnte, wurde ihm die Weiterreise nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen gestattet. Sein Auto wurde stillgelegt.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeiinspektion Bad vom 09.03.2026 gegen 13:01 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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