Polizei-News Offenburg, 05.03.26: Aktuellen Versicherungsschutz beachten / Hinweise der Polizei
Ein Verkehrsunfall wurde aktuell von der Polizei in Offenburg gemeldet. Was ist heute passiert?
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Weil er am Mittwochmittag mit seinem E-Scooter in der Platanenallee unterwegs war, obwohl sein Versicherungsschutz seit Anfang März abgelaufen war, sieht ein 52 Jahre alter Mann nun einer Strafanzeige wegen des Gebrauchs eines Fahrzeugs ohne Haftpflichtversicherung entgegen. Der Fahrzeuglenker geriet kurz nach 12 Uhr in die Kontrolle der Beamten des Verkehrsdienstes Offenburg. Das Elektrokleinstfahrzeug wurde sichergestellt.
Gemäß den geltenden Vorschriften müssen bestimmte Fahrzeugklassen, die nicht über ein reguläres amtliches Kennzeichen verfügen, einen Versicherungsnachweis in Form eines Versicherungskennzeichens führen. Dazu zählen unter anderem: Mofas und Mopeds, E-Scooter und Elektrokleinstfahrzeuge, S-Pedelecs, motorisierte Krankenfahrstühle, weitere Kleinkrafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h.Das Versicherungskennzeichen dient als gesetzlicher Nachweis einer gültigen Kraftfahrthaftpflichtversicherung. Diese Haftpflichtversicherung ist in Deutschland Pflicht, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen; sie deckt Schäden ab, die Sie anderen mit Ihrem Fahrzeug zufügen können (Haftungs- und Schadensfolgen).Zum Beginn des neuen Versicherungsjahres am 1. März 2026 müssen die bisher gültigen Kennzeichen gegen neue, für das Jahr 2026/2027 ausgestellte Versicherungskennzeichen ausgetauscht werden. Für das laufende Jahr sind diese am Jahreskennzeichen an der Farbe Schwarz erkennbar. Die vorigen Kennzeichen in der alten Farbe verlieren mit Ablauf des 28. Februar 2026 automatisch ihre Gültigkeit und dürfen danach nicht mehr im Straßenverkehr geführt werden.Die Polizei bittet daher alle Halterinnen und Halter entsprechender Fahrzeuge, das Versicherungskennzeichen auszutauschen. Wer mit einem abgelaufenen Versicherungskennzeichen unterwegs ist, fährt ohne gültigen Versicherungsschutz. Dies stellt eine Straftat dar und kann neben strafrechtlichen Konsequenzen auch erhebliche finanzielle Risiken im Schadensfall nach sich ziehen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeipräsidium Offenburg vom 05.03.2026 gegen 14:17 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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