Polizeifahndung Pomellen / Bismark / Pasewalk, 05.03.26: Bundespolizisten vollstrecken erneut Haftbefehle

Die Polizei informiert über einen aktuellen Diebstahl in Pomellen / Bismark / Pasewalk. Alle bekannten Details zum Fall.

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Die Polizei informiert über eine aktuelle Fahndung (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei informiert über eine aktuelle Fahndung (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Bernd Wüstneck

Unterstützungskräfte der Bundespolizeiabteilung Ratzeburg stellten am 03. März gegen 16:15 Uhr einen 28jährigen Polen als Beifahrer eines Transporters mit polnischer Zulassung in Pomellen fest. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung zur Festnahme/Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Essen wegen Diebstahls. Durch die Zahlung einer Geldstrafe von 1410,00 EUR und der Kosten von 89,50 EUR hätte er sich die alternativ vorgesehene Ersatzfreiheitsstrafe i. H. v. 47 Tagen ersparen können. Das konnte er nicht und somit wurde er in die JVA Neustrelitz eingeliefert.Unmittelbar zuvor, nach Eröffnung des Haftbefehls und Belehrung erfolgte auf der Dienststelle eine Durchsuchung der Person. Im Rahmen dieser Durchsuchung wurde in der Kleidung (Unterhose) eine grüne Druckverschlusstüte mit der Aufschrift "PARIS LEMON" mit Inhalt einer weißlichen, kristallinen Substanz aufgefunden.Die aufgefundene Substanz wurde sichergestellt und auch dafür wird er sich wegen Verstoß gegen das BTMG verantworten müssen.

Gestern Morgen gegen 07:15 Uhr wurde durch Kräfte der Bundeszollverwaltung Linken, fußläufig an der B104, nahe der Ortslage Bismark, eine 70jährige Polin kontrolliert, die sie vor Ort an die Bundespolizei übergaben. Sie wies sich mit einer gültigen polnischen ID-Karte aus, welche allerdings durch Polen zur Sicherstellung wegen Abhandenkommen ausgeschrieben war.Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab außerdem eine aktuelle Ausschreibung zur Festnahme/Strafvollstreckung durch die STA Görlitz, Zweigstelle Bautzen wegen Betrug.Da eine Bekannte konnte die geforderte Geldstrafe von 400,00 EUR und die Kosten von 243,55 EUR zahlen und ersparte ihr damit die Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen. Außerdem waren noch 460,00 EUR als Wertersatzeinziehung zu zahlen, die nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft auch später beglichen werden könnten, so dass gegen 12:00 Uhr die Weiterreise gestattet wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeiinspektion Pasewalk vom 05.03.2026 gegen 07:27 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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