Polizeifahndung Düsseldorf, 04.03.26: Bundespolizei verhaftet drei Gesuchte am Flughafen Düsseldorf

Eine Verkehrskontrolle wurde aktuell von der Polizei in Düsseldorf gemeldet. Alle bekannten Details zum Fall.

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Unfall für das Presseportal Bild: Adobe Stock / wellphoto

Am gestrigen Dienstag (03.03.2026) nahm die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen drei gesuchte Personen fest.

Zu Beginn kontrollierten die Bundespolizisten am Morgen einen Rumänen, der aus Chisinau/Moldau einreiste. Der 36-Jährige wurde von der Staatsanwaltschaft Köln gesucht. Im September des vergangenen Jahres hatte diese einen Haftbefehl wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort gegen den im Oktober 2024 Verurteilten erlassen. Da er sich auf die ergangene Strafantrittsladung nicht gestellt hatte, wurde die Fahndung veranlasst.Die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 15 Tagen konnte der in Moldau lebende Mann jedoch abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 900 Euro vor Ort beglich.

Eine halbe Stunde später wurde ein Syrer festgestellt, der sich bei den Beamten zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Beirut/Libanon vorstellte. Gegen den 28-Jährigen lag eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Saarbrücken vor. Diese hatte im Januar dieses Jahres einen Haftbefehl wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz gegen den im Februar 2025 Verurteilten ausgestellt. Die Fahndung wurde veranlasst, da er unbekannten Aufenthaltes war.Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 900 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte der in Saarbrücken lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 15 Tagen abwenden und seine Reise fortsetzen.

Dienstagabend kontrollierten die Bundespolizeibeamten einen 42-jährigen Deutschen, der beabsichtigte, nach Adana/Türkei zu fliegen. Die Ausreisekontrolle ergab, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund im Juli 2025 einen Haftbefehl wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den bereits im Mai 2022 Verurteilten erlassen hatte. Da er sich der Strafvollstreckung entzogen hatte, wurde die Fahndung initiiert.Doch durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 450 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte auch der Dortmunder die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 15 Tagen abwenden und seine Reise fortsetzen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion Sankt vom 04.03.2026 gegen 08:18 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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