Polizei-News Kiel; Mölln; Heiligenhafen; Lübeck; Rendsburg; Schwentinental; Schleswig-Holstein, 02.03.26: Zoll schützt bedrohte Tiere und Pflanzen

Das Zollamt meldet einen aktuellen Fall in Kiel; Mölln; Heiligenhafen; Lübeck; Rendsburg; Schwentinental; Schleswig-Holstein von heute (Mo), dem 02.03.26. Was ist heute passiert?

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Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). (Foto) Suche
Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Julian Stratenschulte

Zum Internationalen Tag des Artenschutzes am 3. März macht das Hauptzollamt Kiel auf die Bedeutung von Zollkontrollen für den Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten aufmerksam.

Im Jahr 2024 stellte der deutsche Zoll bundesweit in rund 1.200 Fällen Verstöße gegen Artenschutzbestimmungen fest. Insgesamt waren mehr als 30.000 geschützte Tiere, Pflanzen oder daraus hergestellte Waren betroffen, die im Reiseverkehr, im Post- und Paketaufkommen sowie im gewerblichen Warenverkehr entdeckt wurden.

Auch in Schleswig-Holstein trägt der Zoll aktiv zum Schutz bedrohter Arten bei. Im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Kiel betrifft dies insbesondere den Reiseverkehr mit skandinavischen Ländern. Dabei finden Zöllnerinnen und Zöllner immer wieder Erzeugnisse aus geschützten Tierarten, darunter auch Walsalami - sowohl bei Fährreisen als auch im Kreuzfahrtverkehr.

Geschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren dürfen nur mit den erforderlichen artenschutzrechtlichen Genehmigungen ein-, aus- oder durchgeführt werden. Fehlen diese Dokumente, werden die Waren durch den Zoll sichergestellt - unabhängig davon, ob sie privat als Mitbringsel oder gewerblich verbracht werden.

"Artenschutz ist kein abstraktes Thema ferner Lebensräume, sondern eine konkrete Aufgabe an den Grenzen. Durch gezielte Kontrollen wird verhindert, dass geschützte Arten oder daraus hergestellte Produkte unbemerkt in den Verkehr gelangen", so Gabriele Oder, Sprecherin des Hauptzollamts Kiel.

"Die meisten Verstöße werden von Reisenden begangen, die solche Erzeugnisse aus Unwissenheit mitbringen. Doch wer geschützte Tiere oder Pflanzen ohne die erforderlichen Dokumente einführt, trägt - auch unbeabsichtigt - dazu bei, dass der internationale Handel mit bedrohten Arten fortbesteht", so Oder weiter.

Der World Wildlife Day erinnert jährlich an das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES), das seit 1975 den internationalen Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten regelt. Der Zoll kontrolliert in Deutschland die Einhaltung dieser Vorgaben an den Grenzen und ist damit eine zentrale Kontrollinstanz im internationalen Artenschutz.

Zusatzinformation:

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) schützt weltweit mehrere tausend Tier- und zehntausende Pflanzenarten vor einer Gefährdung durch internationalen Handel. Geschützt sind nicht nur lebende Tiere und Pflanzen, sondern auch Teile und daraus hergestellte Erzeugnisse - etwa Lebensmittel, Lederwaren, Schmuckstücke oder Souvenirs. Für die legale Ein- oder Ausfuhr sind in der Regel besondere Genehmigungen erforderlich. Fehlen diese, werden die Waren durch den Zoll sichergestellt; zudem können straf- oder bußgeldrechtliche Verfahren eingeleitet werden. Informationen zu geschützten Arten und Reisebestimmungen finden Reisende unter www.zoll.de und www.artenschutz-online.de.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Kiel vom 02.03.2026 gegen 12:35 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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