Polizei-News Kiel, 25.02.26: Waffenverbot - Polizei kontrolliert am Kieler Hauptbahnhof
Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall in Kiel. Was ist heute passiert?
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
Suche
Am gestrigen Tag kontrollierten Einsatzkräfte von Landes- und Bundespolizei am Kieler Hauptbahnhof rund 130 Personen und stellten Messer sicher. Hintergrund war ein gemeinsamer Schwerpunkteinsatz zur Reduzierung der Gewaltdelikte mit Zielrichtung der Überprüfung des Mitführverbots von Waffen und Messern im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr.
Im Zeitraum von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr hielten die Beamtinnen und Beamten im und vor dem Kieler Hauptbahnhof insgesamt 132 Personen kurzfristig an und stellten deren Identität fest. Die Einsatzkräfte durchsuchten Personen und nahmen mitgeführtes Gepäck in Augenschein. Dabei stellten sie fünf Messer, darunter drei verbotene Einhandmesser, ein Taschenmesser und ein Filetiermesser, sicher und fanden E-Zigaretten ohne Steuerbanderole. Die Polizistinnen und Polizisten leiteten entsprechende Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Die Kontrollen und die damit einhergehende Polizeipräsenz wurden sowohl durch die betroffenen Personen als auch durch unbeteiligte Reisende durchweg positiv aufgenommen.
Die gemeinsamen Kontrollen bündeln die Kompetenzen von Landes- und Bundespolizei und bieten einen erweiterten Handlungsrahmen in Bezug auf die jeweiligen sachlichen und örtlichen Zuständigkeiten.Die Bundespolizei hat den Kieler Hauptbahnhof als gefährdetes Objekt mit entsprechenden Kontrollbefugnissen eingestuft.Für die Landespolizei Schleswig-Holstein bestehen rund um den Kieler Hauptbahnhof ebenfalls erweiterte Kontrollbefugnisse. Personen, die sich an diesem Ort aufhalten, dürfen angehalten und deren mitgeführte Sachen in Augenschein genommen werden.
Das Verbot des Mitführens von Waffen und Messern jeglicher Art im öffentlichen Personennahverkehr ist am 23.12.2024 per Landesverordnung für Schleswig-Holstein inKraft getreten. Analog wurde ein solches Mitführverbot im Personenfernverkehr am 31.10.2024 in das Waffengesetz aufgenommen. Bei Verstößen gegen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten.
Es gibt unter engen Voraussetzungen Ausnahmen vom Mitführverbot.Zulässig ist das Mitführen erlaubnisfreier Messer, wenn sie mit mehr als drei Handgriffen zugriffsbereit sind. Wer zum Beispiel aus beruflichen Gründen in öffentlichen Verkehrsmitteln ein Messer mitführen muss, der sollte für den Transport ein verschlossenes Behältnis nutzen. Dieses Behältnis sollte wiederum in einer Tasche oder einem Rucksack verstaut sein.
Die Dienststellen der Polizeidirektion Kiel werden auch in Zukunft gleichartige Kontrollen durchführen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizeidirektion Kiel vom 25.02.2026 gegen 09:52 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
Aktuelle Meldungen aus der Region Kiel:
- Polizei-News Kiel, 24.02.26: Straftaten im Nachgang von Versammlungen in Kiel - Hinweisportal freigeschaltet - Folgemeldung zu 260223.5
- Polizeifahndung Kiel, 24.02.26: Bundespolizei - Mann mit zwei Haftbefehlen am Hauptbahnhof Kiel
- Polizei-News Kiel, 23.02.26: Straftaten im Nachgang von Versammlungen in Kiel
- Polizei-News Kiel, 23.02.26: Kontrollen im Stadtteil Gaarden - Hauptverhandlungshaft gegen 36-Jährigen
- Polizei-News Kiel, 23.02.26: Vorläufige Festnahme nach Diebstählen aus Baumärkten
roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.