Polizei-News Regensburg, 24.02.26: Finanzkontrolle Schwarzarbeit Regensburg 2025: Über 19 Millionen Euro Schaden, 27 Jahre Freiheitsstrafen

Das Zollamt meldet einen aktuellen Fall in Regensburg von heute (Di), dem 24.02.26. Alle bekannten Details zum Fall.

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Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). (Foto) Suche
Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Christian Charisius

Im Nachgang zu den veröffentlichten bundesweiten Jahreszahlen gibt das Hauptzollamt Regensburg die regionalen Ergebnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) für das Jahr 2025 bekannt.

Die Beamtinnen und Beamten der FKS führten im Jahr 2025 insgesamt 746 Arbeitgeberprüfungen durch. Dabei wurden 7.878 Personenprüfungen vorgenommen. Die Prüfungen erstreckten sich über verschiedenste Branchen - insbesondere solche, die erfahrungsgemäß besonders von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung betroffen sind.

Deutliche Ermittlungsaktivität im Jahr 2025

Im Rahmen ihrer Prüf- und Ermittlungstätigkeit leitete die FKS des Hauptzollamts Regensburg 1.319 Strafverfahren sowie 1.066 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

Gerichtsentscheidungen und Sanktionen

Die auf Grundlage der Ermittlungen ergangenen gerichtlichen Entscheidungen führten zu Geldstrafen in Höhe von insgesamt 1.086.711 Euro sowie Freiheitsstrafen von insgesamt 27 Jahren und ein Monat.Die Summe der festgesetzten Verwarnungs-, Bußgeld-, Einziehungs- und Verfallbeträge beläuft sich auf 897.133 Euro.

Schadenssumme von über 19 Millionen Euro aufgedeckt

Im Jahr 2025 deckte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg eine Gesamtschadenssumme von 19.184.046 Euro auf.

Diese setzt sich zusammen aus:

-18.743.390 Euro aus Strafverfahren -440.656 Euro aus Ordnungswidrigkeitenverfahren

Ganzheitlicher Prüfungsansatz

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit verfolgt bei ihren Maßnahmen einen ganzheitlichen Prüfungsansatz. Geprüft wird insbesondere,

  • ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung anmelden,
  • ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden,
  • ob ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen oder Aufenthaltstitel besitzen,
  • und ob die geltenden Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden.

Die Prüfungen erfolgen sowohl verdachtsunabhängig als auch hinweisbezogen oder auf Grundlage eigener Risikoeinschätzungen. Dabei gilt weiterhin der Grundsatz: Qualität vor Quantität.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Regensburg vom 24.02.2026 gegen 08:00 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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