Polizei-News Kiel / Kreis Plön, 10.02.26: Schockanruf in Gaarden - Warnung vor falschen Polizeibeamten, russischstämmige Geschädigte betroffen
Ein Autounfall wurde aktuell von der Polizei in Kiel / Kreis Plön gemeldet. Alle bekannten Details zum Fall.
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Aktuell häufen sich im Bereich der Polizeidirektion Kiel wieder Anrufe falscher Polizeibeamter sowie sogenannte Schockanrufe. Die Polizei warnt erneut ausdrücklich vor den Maschen. Auffällig ist, dass aktuell insbesondere russischstämmige Geschädigte betroffen sind.
Aktuell haben die unbekannten Täter ihr Vorgehen verändert und täuschen unterschiedliche Notlagen vor.
Beispielsweise wird die Beteiligung an einem Verkehrsunfall vorgetäuscht.Hierbei ruft der Täter an und weint am Telefon. Er gibt sich als vermeintlicherFamilienangehöriger aus und täuscht vor, einen Verkehrsunfall verursacht zuhaben. Nun müssten dringend die daraus entstandenen Unfallkosten oder auchfingierte Geldstrafen bis hin zu ausgedachten Kautionen gezahlt werden.Teilweise wird das Telefonat im weiteren Verlauf an einen vermeintlichenPolizeibeamten übergeben.
Die Täter sprechen aktuell vorwiegend russisch und kontaktieren russischstämmige Menschen. Die telefonische Unterhaltung wird überwiegend in russischer Sprache gehalten.
Eine weitere Vorgehensweise besteht darin, dass sich die Täter als vermeintlicheFamilienangehörige ausgeben und eine schwere Erkrankung vortäuschen. Zurweiteren Behandlung seien sie dringend auf ein teures Medikament angewiesen.Wahlweise geben sich die Täter auch als Arzt aus, um dem Angerufenen einegewisse Seriosität vorzutäuschen.In anderen Fällen geben sich die Täter am Telefon als Polizeibeamte ausund täuschen den Angerufenen vor, dass in ihrer Nachbarschaft eingebrochenworden sei. In diesem Zusammenhang werden den Angerufenen vermeintlicheVerhaltenstipps gegeben, wie sie sich vor Einbrüchen schützen können. Sie sollenunter anderem Fenster und Türen geschlossen halten. Ganz nebenbei werden dieAngerufenen nach vorhandenen Wertgegenständen befragt.
In allen Fällen haben die Täter eine Gewinnabsicht und wollen die Angerufenenzur Zahlung von Geld oder zur Herausgabe von Wertgegenständen bewegen.Gestern Vormittag kam es in Gaarden zu einem vollendeten Schockanruf. Eine 85-jährige Frau, die russischstämmig und nur bedingt der deutschen Sprache mächtig ist, erhielt gegen 9 Uhr einen Anruf eines vermeintlichen russischen Polizisten, der mitteilte, dass ihre Tochter und der Schwiegersohn einen schweren Verkehrsunfall in St. Petersburg verursacht hätten. Alle Beteiligten seien schwer verletzt. Die Geschädigte müsse eine Kaution zahlen. Die Geschädigte übergab im Anschluss einem Kurier einen hohen vierstelligen Bargeldbetrag. Die gesamte Gesprächsführung sei in russischer Sprache geführt worden.
In den letzten Tagen gab es einige dieser Abrufe mit diesem Modus Operandi. Hier blieb es glücklicherweise bei Versuchstaten.
Wir geben erneut Hinweise zum Umgang mit derartigen Anrufen:
Die Polizei nimmt kein Bargeld oder Wertgegenstände zur Sicherung oder Überprüfung entgegen. Wir nehmen auch kein Bargeld an, damit ein Angehöriger einer Haftstrafe entgeht.
Die Täter, die sich als Polizeibeamte am Telefon oder vor ihrer Haustür mit einem solchen Anliegen an sie wenden, gehen in der Regel hochprofessionell vor und verwickeln Sie in lange Gespräche, zum Teil mit unterschiedlichen Gesprächspartnern.
In einigen Fällen wurden die Angerufenen zur Verschwiegenheit verpflichtet und der Anrufer drohte mit strafprozessualen Maßnahmen, falls der Angerufene mit Dritten über den Vorfall sprechen würde.
Lassen Sie sich von diesen Personen nicht unter Druck setzen oder einschüchtern und nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihrer Polizei auf. Beenden Sie dazu eigenhändig das Gespräch und wählen selbst die 110.
Seien Sie misstrauisch, wenn vermeintliche Angehörige kurzfristig Geld für den Kauf eines Autos, eines Hauses oder Ähnlichem von ihnen benötigen und das Geld womöglich an vermeintliche Freunde ausgehändigt werden soll. Beenden Sie auch hier das Gespräch eigenhändig und rufen Ihre Angehörigen unter der Ihnen bekannten Rufnummer zurück.
Fragen Sie sich bei Gewinnversprechen, ob Sie tatsächlich an einem Preisausschreiben teilgenommen haben. Gehen Sie nicht in Vorleistung, um Gewinne zu erhalten.
Prüfen Sie, ob ein Eintrag in Telefonbüchern oder Online-Telefondatenbanken wirklich nötig ist. Kürzen Sie Ihre Vornamen mit dem Anfangsbuchstaben ab.
Weitere Präventionshinweise zu diesem und weiteren Themen finden sich auf der Internetpräsenz der Landespolizei Schleswig-Holstein: https://t1p.de/pbef
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizeidirektion Kiel vom 10.02.2026 gegen 10:06 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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