Polizei-News Hamburg, 27.01.26: Lebensgefährliche Handlung - Mann verirrt sich in den Gleisbereich - Schnellbremsung S-Bahn

Ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde aktuell von der Polizei in Hamburg gemeldet. Alle bekannten Details zum Fall.

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Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Daniel Vogl

Nach derzeitigem Ermittlungsstand der Bundespolizeiinspektion Hamburg soll am 26.01.2026 gegen 12 Uhr ein Mann (Alter: 72 Jahre) den Gleisbereich zwischen den Bahnhöfen Diebsteich und Altona betreten haben.

Zum Begehungszeitpunkt fand im S-Bahnverkehr Regelbetrieb statt. Eine S-Bahn der Linie S3 (Richtung Neugraben) befuhr die o.g. Strecke und war kurz vor Einfahrt in den Bahnhof Altona. Ein aufmerksamer Triebfahrzeugführer bemerkte eine Person im Gleisbereich und leitete bei einer Geschwindigkeit von ca. 15 km/h eine Schnellbremsung ein. Durch die Schnellbremsung wurden keine Bahnreisenden verletzt.

Die S-Bahn konnte vor der im Gleisbereich befindlichen Person angehalten werden, sodass der amerikanische Staatsangehörige nicht verletzt worden ist. Der Triebfahrzeugführer holte den Mann aus dem Gleisbereich und ließ ihn bis zum Halt des Zuges im Bahnhof Altona mitfahren.

Angeforderte Bundespolizisten befragten im Bahnhof Altona den Triebfahrzeugführer. Dieser verblieb anschließend dienstfähig.

In einem Präventionsgespräch über die Gefahren im Gleisbereich äußerte der 72-Jährige, der sich zuvor im Gleisbereich aufgehalten hatte, dass er auf dem Weg zu einem Arzttermin seinem "Handynavi" gefolgt sei und dadurch sich in den Gleisbereich verirrt habe. Er gab deutlich an keine suizidalen Absichten und die Gefahren im Gleisbereich unterschätzt zu haben. Der nicht unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stehende Mann musste nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen wieder entlassen werden.

Gegen den Betroffenen wurde ein Strafverfahren (Verdacht "Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr") eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen werden durch den Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Hamburg geführt.

Aus aktuellem Anlass warnt die Hamburger Bundespolizei wiederholt vor leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen:

"Der Aufenthalt im Gleisbereich ist lebensgefährlich und verboten! Triebfahrzeugführer von Zügen können nicht ausweichen, oftmals sind die Bremswege zu lang, um ein Erfassen von Personen im Gleisbereich noch zu verhindern. Häufig gefährden sich Personen in den Gleisen durch ihr leichtsinniges Verhalten nicht nur selbst, sondern auch Reisende und Helfer."

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeiinspektion Hamburg vom 27.01.2026 gegen 10:08 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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