Polizei-News Dresden, 13.12.25: Sonderprüfung des Zolls in Leipzig/ Gemeinsamer Einsatz zur Bekämpfung von Clankriminalität

Die Polizei informiert über einen aktuellen Vorfall unerlaubter Einreise und Aufenthalt in Dresden. Was ist bisher bekannt?

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Die Polizei informiert über eine aktuelle Fahndung (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei informiert über eine aktuelle Fahndung (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Christoph Reichwein

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls führte am Abend des 12. Dezember 2025 umfangreiche Prüfungen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung durch.Dabei lag der Fokus auf Branchen mit besonderer Risikogeneigtheit zur Clankriminalität. In Leipzig betraf dies vor allem Restaurants, Spielotheken und Geschäfte des Einzelhandels. Insgesamt wurden 13 Objekte kontrolliert.

In einer ersten Auswertung ergaben sich in mehreren Fällen Verdachtsmomente, die weitere Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach sich ziehen werden.Dies betrifft in mehreren Fällen

  • die Sofortmeldepflicht an die Einzugskassen,

  • das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt,

  • die Beschäftigung ohne die erforderlichen Aufenthaltstitel. In drei Gewerbeobjekten wurden die Geschäftsunterlagen geprüft.

Zugleich diente dieser Einsatz dazu, behördenübergreifend Erkenntnisse über Clanaktivitäten und unrechtmäßige Strukturen zu gewinnen.Folgerichtig waren die in der Task Force Clan vertretenen Ermittlungseinheiten des Landeskriminalamtes Sachsen, der Bundespolizei, der Bereitschaftspolizei Sachsen, des Finanzamtes sowie der Polizeidirektion Leipzig an den Kontrollen beteiligt.Begleitet wurde die Maßnahme zudem vom Stadtordnungsamt.Insgesamt waren knapp 200 Kräfte gemeinsam im Einsatz.

Im Rahmen der Kontrollmaßnahmen wurden zahlreiche weitere deliktsübergreifende Verstöße festgestellt, u.a. gegen

  • die Abgabenordnung (z. B. Steuerhehlerei wegen unversteuertem
    Shishatabak, nicht ordnungsgemäße Kassenführung)
  • ausländerrechtliche Bestimmungen (unerlaubter Aufenthalt)
  • das Konsumcannabisgesetz
  • das Jugendschutzgesetz
  • das Sächsische Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag
  • geltende Hygienevorschriften

.Bereits vor Ort wurden in der Zuständigkeit der beteiligten Behörden eine Vielzahl von Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Zusatz:

2023 nahm unter Leitung des Landeskriminalamtes Sachsen eine gemeinsame Task Force Clan ihre Tätigkeit auf. Dem Zoll als Bestandteil der Task Force, speziell der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, kommt in diesem Rahmen eine bedeutende Rolle zu.

Zur Task Force Clan gehören zudem Ermittlungseinheiten der Bundespolizeidirektion Pirna, der Bereitschaftspolizei Sachsen, des Landesamtes für Steuern und Finanzen (Steuerfahndung) und des Zollfahndungsdienstes an.

Dieses Zusammenwirken ermöglicht einen behördenübergreifenden Erkenntnisgewinn zu sicherheitsrelevanten und kriminellen Strukturen und Entwicklungen, die dem Phänomenbereich Clankriminalität zugeordnet werden können.Gemeinsam können so konzentrierte Prüfungs-, Durchsuchungs- und Kontrollmaßnahmen im Milieubereich durchgeführt werden.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Dresden vom 13.12.2025 gegen 14:18 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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