Polizei-News Lichtenau, 12.12.25: Auffahrunfall durch Wildwechsel
Ein Verkehrsunfall wurde aktuell von der Polizei in Lichtenau gemeldet. Alle bekannten Details zum Fall.
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Auf der B68 bei Lichtenau kam es um 20.45 Uhr am Donnerstag, 11. Dezember, zu einem Auffahrunfall, verursacht durch Wildschweine, die die Fahrbahn kreuzten. Eine Autofahrerin verletzte sich dabei leicht.
Eine 49-jährige Mercedes-Fahrerin und eine 22 Jahre alte Audi-Fahrerin waren abends hintereinander auf der B68 in Fahrtrichtung Paderborn unterwegs, als von rechts mehrere Wildschweine auf die Fahrbahn liefen. Der Mercedes machte eine Vollbremsung und touchierte ein Wildschwein, worauf die Audi-Fahrerin auf das Auto auffuhr. Die 22-jährige Frau zog sich leichte Verletzungen zu und kam mit dem Rettungsdienst in ei Paderborner Krankenhaus. Es entstand Sachschaden in Höhe von 30.000 Euro, beide Autos waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden.
Einen Gefahrenschwerpunkt für Wildunfälle stellt der Übergangsbereich zwischen Wald- und Feldzonen dar. Gegebenheiten, die im Kreis Paderborn oft vorkommen. Die entsprechenden Gefahrenstellen sind durch das Schild "Achtung Wildwechsel" gekennzeichnet. Autofahrende sollten an diesen Stellen ihre Geschwindigkeit reduzieren und bremsbereit sein. Steht ein Tier am Straßenrand gilt, abblenden, hupen, bremsen, Lenkrad festhalten. Betritt das Tier die Straße sollte auf keinen Fall in der Gegenverkehr oder in einen Straßengraben ausgewichen, sondern ein Sachschaden in Kauf genommen werden. Dieser geht zumeist glimpflicher aus, als ein Unfall mit einem entgegenkommenden Fahrzeug oder ein Aufprall gegen einen Baum.
Kommt es zu einem Wildunfall muss die Unfallstelle durch das Einschalten des Warnblinklichts und durch das Aufstellen des Warndreiecks gesichert werden. Beim Aufstellen des Warndreiecks ist eine Warnweste zu tragen. Autofahrer sollten sich danach in einen sicheren Bereich neben der Straße, bestmöglich hinter die Leitplanke begeben und die Polizei informieren. Nur bei einer Unfallaufnahme erstatten Versicherungen die entstanden Schäden. Zudem informiert die Polizei den zuständigen Jäger, der sich um das getötete, verletzte oder geflüchtete Tier kümmert.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizei Paderborn vom 12.12.2025 gegen 08:40 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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