Polizei-News München, 09.12.25: Unerlaubte Einreisen in Bayern

Die Polizei informiert über einen aktuellen Vorfall unerlaubter Einreise und Aufenthalt in München. Alle bekannten Details zum Fall.

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Aktuelle Polizeimeldung: Blaulichtreport Bild: Adobe Stock / Karl-Heinz H

Die für die grenzpolizeilichen Aufgaben im Freistaat Bayern zuständige Bundespolizeidirektion München hat die folgenden Feststellungen getroffen:

I. Unerlaubte Einreisen an Land- und Luftgrenzen

Die monatlichen Zahlen von Januar 2021 bis November 2025 zu den unerlaubt eingereisten Personen können der Tabelle in der Anlage entnommen werden.

Im Jahr 2024 wurden von der BPOLD München in Bayern 9.817 Personen unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben (Luft- und Landweg)

II. Art der Feststellungen seit den vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen - nur an Landgrenzen

Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch.

Folgende Feststellungen haben die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei in Bayern dabei zwischen dem 16. September 2024 und dem 30. November 2025 (einschließlich) getroffen:

  • 15.478 unerlaubte Einreisen (davon AUT: 12.156 / davon CZE: 3.322)

  • 9.740 (davon AUT: 8.865 / davon CZE: 875) Personen wurden unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben,

  • 549 (davon AUT: 489 / davon CZE: 60) Personen besaßen eine Wiedereinreisesperre für Deutschland und wurden daher an der Einreise gehindert,

  • 835 (davon AUT: 779 / davon CZE: 56) Schleuser wurden vorläufig festgenommen,

  • als Beifang konnten 3.142 (davon AUT: 2.520 / davon CZE: 622) offene Haftbefehle vollstreckt sowie

  • 220 (davon AUT: 174 / davon CZE: 46) Personen aus dem links-, rechts- und ausländerextremistischen oder dem islamistischen Spektrum festgestellt werden.

III. Art der Feststellungen seit 8. Mai 2025 nur an Landgrenzen im Zeitraum bis 30. November 2025 (einschließlich)

Unerlaubte Einreisen: 7.105

       davon AUT:    5.441       davon CZE:    1.664

Zurückweisungen/Zurückschiebungen: 4.811

       davon AUT:    4.333       davon CZE:    478

Davon § 18 (2) AsylG: 328

       davon AUT:    315       davon CZE:    13

Vulnerable Gruppen: 34

       davon AUT:    33      davon CZE:     1

Wiedereinreisesperren: 240

       davon AUT:    206       davon CZE:    34

Schleuser: 423

       davon AUT:    400       davon CZE:    23

Haftbefehle: 1.622

       davon AUT:    1.294       davon CZE:    328

PMK-Treffer: 128

       davon AUT:    101       davon CZE:    27

Hintergrund: Die Kontrollen betreffen seit 16. September 2024 auch die Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark. An den übrigen Landgrenzen (Polen, Tschechien, Österreich und Schweiz) fanden die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen bereits zuvor statt. Die Grenzkontrollen sind zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Reduzierung irregulärer Sekundärmigration notwendig.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion München vom 09.12.2025 gegen 09:25 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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