Polizei-News Münster, 02.12.25: Mit Joint im Mund auf dem E-Scooter - Polizei stoppt 28-Jährigen

Ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde aktuell von der Polizei in Münster gemeldet. Was ist heute passiert?

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Die Polizei infomiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei infomiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Dominik Totaro

Einen 28-jährigen Münsteraner haben Polizeibeamte am Montagnachmittag (01.12., 15:26 Uhr) auf der Gasselstiege angehalten, der unter dem Einfluss von Drogen einen E-Scooter geführt hat.

Den Polizisten fiel der Mann auf, weil er mit dem E-Scooter den Gehweg in falscher Richtung befuhr und dabei einen Joint rauchte. Der 28-Jährige gab gegenüber den Einsatzkräften an, dass er regelmäßig Cannabis konsumiere. Die Polizisten brachten ihn zur Polizeiwache, wo eine Ärztin ihm eine Blutprobe entnahm. Den Mann mit deutscher Staatsangehörigkeit erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Die Polizei warnt davor, ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln zu führen, und weist auf die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen hin:

Für das Führen eines E-Scooters gelten dieselben Regeln in Bezug auf den Konsum von Cannabis, wie für das Führen eines Pkws. Ein THC-Gehalt von mehr als 3,5 Nanogramm pro Milliliter ist eine Ordnungswidrigkeit nach dem § 24a Straßenverkehrsgesetz. Befindet sich der Fahrer in der Probezeit oder ist unter 21 Jahre alt, gilt ein Cannabisverbot am Steuer. Die Konsequenz ist ein Bußgeld und ein Fahrverbot. Zeigt der Fahrer Ausfallerscheinungen oder ist gar an einem Unfall beteiligt, liegt eine Straftat vor - egal, welche Menge THC nachgewiesen wird.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizei Münster vom 02.12.2025 gegen 08:46 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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