Polizeieinsatz Halle (Saale), 24.11.2025: Hinweise der Autobahnpolizei zu winterlichen Straßenverhältnissen
Die Polizeiinspektion Halle (Saale) informiert am Vormittag über ein Vergehen. Die aktuellen Fälle von Montag, dem 24.11.2025 im Überblick.
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen ereignete sich in der vergangenen Nacht gegen 02:30 Uhr auf der Bundesautobahn 38, nahe der Anschlussstelle Merseburg-Süd, ein Verkehrsunfall, an dem insgesamt drei Lkw beteiligt waren.
Ein Lkw-Fahrer verlor aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit bei winterlichen Straßenverhältnissen die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam nach rechts von der Fahrbahn ab und kollidierte anschließend mit der Mittelleitplanke. Durch den Aufprall wurde der Lkw zurück auf die Fahrbahn geschleudert und kam schließlich auf dem Standstreifen zum Stillstand – jedoch so, dass das Fahrzeug teilweise in die Fahrbahn ragte.
Zwei nachfolgende Lkw-Fahrer reagierten umgehend, bremsten ab und versuchten dem verunfallten Fahrzeug auszuweichen. Dabei kam es jedoch zu einer Kollision zwischen den beiden Lkw.
Während der polizeilichen Unfallaufnahme wurde die Unfallstelle mit Warnbaken abgesichert. Ein bislang unbekannter Fahrzeugführer überfuhr eine der aufgestellten Warnbaken und entfernte sich anschließend unerlaubt vom Unfallort. Die Polizei ermittelt wegen Verkehrsunfallflucht.
Sicher unterwegs bei winterlichen Straßenverhältnissen
Für heute und die kommenden Tage ist auch im südlichen Sachsen-Anhalt mit winterlichen Straßenverhältnissen zu rechnen. Niederschlag, Schneefall sowie Temperaturen im Minusbereich werden für unsere Region vorhergesagt.
Um Verkehrsunfälle zu vermeiden, empfehlen wir:
Passen Sie Ihre Geschwindigkeit stets den Witterungs- und Sichtverhältnissen an. Vergrößern Sie den Sicherheitsabstand, insbesondere auf Autobahnen. Rechnen Sie jederzeit mit plötzlich auftretender Glätte.
Bitte beachten Sie zudem die in Deutschland geltende situative Winterreifenpflicht. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte dürfen Fahrzeuge nur mit Winterreifen geführt werden (§ 2 StVO).
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeiinspektion Halle (Saale). Teilweise werden Reports erst nach einem Tag nachgemeldet; es kann daher vorkommen, dass Meldungen mit einer Verzögerung von bis 24 Stunden veröffentlicht werden. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben erstellt und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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