Polizei-News Frankfurt am Main, 14.11.25: Zoll am Frankfurter Flughafen beschlagnahmt Goldkette mit Tigerzahn im Reiseverkehr

Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall in Frankfurt am Main. Alle bekannten Details zum Fall.

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Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / dpa-Zentralbild / Soeren Stache

Am 09. November kontrollierten Zollbedienstete am Frankfurter Flughafen das Gepäck von Reisenden aus Vietnam. Als sie einen Mann im grünen Ausgang anhielten, fiel ihnen eine Goldkette mit einem auffälligen Anhänger auf der Oberbekleidung des Mannes ins Auge. Bei diesem handelte es sich um den Zahn eines Tigers, artenschutzrechtliche Dokumente konnte der Reisende nicht vorweisen. Die Kette samt Anhänger wurde beschlagnahmt, dem Reisenden mit Wohnsitz in Deutschland droht ein Steuerstrafverfahren wegen der Nichtanmeldung der hochwertigen Goldkette sowie ein zweites wegen des Verstoßes gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen.

Christine Straß, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main:" Gerade am Hotspot Frankfurter Flughafen mit Direktflügen aus aller Welt ist Artenschutz immer ein großes Thema. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen, die bei Nichtanmeldung von außerhalb der Freimenge mitgebrachten Waren drohen, greifen oft auch Einfuhrverbote von streng geschützten Arten, wie dem z. B. dem Tiger, nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Mit "Artenschutz im Urlaub" gibt es eine gute Informationsmöglichkeit, mit der man vor der Reise feststellen kann, welche geschützten Tiere und Pflanzen sowie Erzeugnisse daraus in den verschiedenen Urlaubsländern zum Kauf angeboten werden könnten."

Zusatzinformation:

Bei Flugreisen aus Nicht EU-Ländern dürfen Reisende ab 15 Jahren Waren im Wert von bis zu 430 Euro abgabenfrei einführen. Die Nichteinhaltung der Zollvorschriften kann Folgen nach sich ziehen. Besonders im Reiseverkehr müssen häufig Zolldelikte wie z. B. Nicht- oder Falschanmeldungen durch Reisende in Steuerstraf- und Bußgeldverfahren geahndet werden.Im Jahr 2024 wurden beim Hauptzollamt Frankfurt am Main 2.032 Strafverfahren im Reiseverkehr eingeleitet. Der aufgedeckte Steuerschaden beläuft sich auf insgesamt 3,28 Millionen Euro.

Das Hauptzollamt Frankfurt am Main ist zertifizierter Arbeitgeber nach dem audit "berufund-familie". Wir bieten Ausbildungsplätze an. Näheres unter www.zoll.de - Beruf und Karriere.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Frankfurt vom 14.11.2025 gegen 10:30 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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