Polizei-News Karlsruhe, 07.10.25: ZOLL vollstreckt offene Lkw-Mautforderung - Anhänger vorübergehend gepfändet
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Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Bei einer Kontrolle auf der Bundesautobahn 6 am Messplatz Sinsheim stellten Zöllnerinnen und Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Karlsruhe am Abend des 26. September 2025 eine erhebliche offene Forderung des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) fest.
Ein Transportunternehmen hatte Mautgebühren in Höhe von rund 29.000 Euro aus einem Bescheid vom Juni dieses Jahres bislang nicht beglichen. Da eine Zahlung vor Ort nicht möglich war, leiteten die Beamten die Zwangsvollstreckung der Forderung ein und pfändeten den Anhänger des Sattelzugs.
Die vollständige Begleichung der offenen Summe erfolgte am folgenden Werktag. Daraufhin konnte der gepfändete Anhänger wieder freigegeben werden.
"Solche Maßnahmen zeigen, dass der Zoll bei der Durchsetzung offener Forderungen konsequent handelt", betonte Pascal Griesbach, Pressesprecher des Hauptzollamts Karlsruhe. "Wer am gewerblichen Güterverkehr teilnimmt, ist verpflichtet, seine Mautgebühren ordnungsgemäß zu entrichten."
Hintergrund:
Der Zoll vollstreckt im Auftrag des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) offene Mautforderungen. Kann eine Zahlung nicht unmittelbar erfolgen, sind Zwangsmaßnahmen - wie Pfändungen - zulässig, um die Ansprüche des Bundes sicherzustellen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Karlsruhe vom 07.10.2025 gegen 10:42 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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