Polizei-News Grevenbroich, 11.09.25: Mauer touchiert - Fahrer stand unter dem Einfluss berauschender Mittel

Ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde aktuell von der Polizei in Grevenbroich gemeldet. Was ist bisher bekannt?

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Die Polizei informiert über ein Drogendelikt (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei informiert über ein Drogendelikt (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Peter Kneffel

Oftmals unterschätzen Fahrzeugführer den Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder Medikamenten auf ihre Fahrtüchtigkeit. Das gilt vor allem dann, wenn der Konsum schon am Abend des vorherigen Tages erfolgt ist. Doch der Einfluss berauschender Mittel auf Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit kann unter Umständen auch noch viele Stunden nach dem Konsum negative Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit haben.

Ob das auch bei einem 43 Jahre alten Mann aus Krefeld der Fall ist, sollen nun die Ermittlungen des Verkehrskommissariats 1 in Grevenbroich zeigen. Der Mann war am Mittwoch (10.09.) gegen kurz nach 10:30 Uhr mit einem Müllwagen auf der Straße "An der Kreuzkaul" unterwegs und touchierte dort die Grundstücksbegrenzung eines Einfamilienhauses.

Die Unfallfolgen: Überschaubar. Die etwa kniehohe Mauer fiel auf einer Länge von knapp zwei Metern um. Der vordere rechte Reifen des Müllwagens wurde so stark beschädigt, dass er die Luft verlor. Ein Kleinunfall, eigentlich Routine für die Polizei.

Den aufmerksamen Beamten entging während der Unfallaufnahme allerdings nicht, dass die Bindehäute des Krefelders gerötet und seine Pupillen auffallend klein waren. Nach einem Test, bei dem die Reaktion der Pupillen auf Lichteinfall überprüft wurden, räumte der Mann ein, am Vorabend Cannabis konsumiert zu haben.

Die Unfallfolgen für den 43-Jährigen: Schwerwiegend. Zur gerichtsverwertbaren Feststellung der Fahr(un)tüchtigkeit wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Sein Führerschein wurde noch an Ort und Stelle beschlagnahmt. In einigen Monaten wird er sich voraussichtlich vor Gericht wegen Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten müssen. Ihm droht neben dem Entzug der Fahrerlaubnis eine Geldstrafe oder im Wiederholungsfall Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

Neben möglichen arbeits- und strafrechtlichen Konsequenzen drohen dem Fahrer aber auch finanzielle Folgen. So kann die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit den Verursacher in Regress nehmen. Die Vollkaskoversicherung kann die Leistung kürzen oder verweigern. Der Mann müsste den Schaden dann aus eigener Tasche zahlen.

Deshalb gilt, unterschätzen Sie niemals den Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln und zahlreichen Medikamenten auf die Fahrtüchtigkeit. Fahren Sie nur dann, wenn Sie zu 100 Prozent fahrtüchtig sind. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel enden oft genug mit schwerwiegenden oder gar tödlichen Folgen.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis vom 11.09.2025 gegen 11:03 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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