Polizei-News Wiesbaden, 15.08.25: Gemeinsame Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und des Bundeskriminalamtes

Ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde aktuell von der Polizei in Wiesbaden gemeldet. Was ist zur Zeit bekannt?

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Die Polizei informiert über ein Drogendelikt (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei informiert über ein Drogendelikt (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Christin Merz

Festnahmen in einem Ermittlungskomplex wegen internationalen Rauschgiftschmuggels im Tonnenbereich in Düsseldorf und Belgrad (Serbien)

In einem Ermittlungskomplex der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Eingreifreserve (ER)- wegen des Verdachts des internationalen Schmuggels und Handels mit Kokain und Heroin wurde am 11.08.2025, aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Frankfurt am Main, ein dringend tatverdächtiger türkischer Staatangehöriger am Flughafen in Düsseldorf durch Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) sowie der Bundespolizei festgenommen. Ein weiterer Beschuldigter, ein 48-jähriger bulgarischer Staatsangehöriger, nach dem international gefahndet wurde, konnte bereits am 27.06.2025 am Flughafen Belgrad festgenommen werden und befindet sich seitdem in vorläufiger Auslieferungshaft in Serbien.

Dem 44-jährigen türkischen Staatsangehörigen wird vorgeworfen, als Angehöriger einer international aktiven kriminellen Organisation, im Jahr 2020 und 2021, in sieben Fällen Betäubungsmittel aus der Türkei über Deutschland in andere europäische Länder eingeführt und damit Handel getrieben zu haben. Er soll insgesamt über 800 Kilogramm Heroin in den Schengenraum eingeführt und sich dabei der vom festgenommenen bulgarischen Staatsangehörigen organisierten Transportkette zum Schmuggel von Betäubungsmittel bedient und diesen damit beauftragt haben.

Der 48-jährige bulgarische Staatsangehörige steht im Verdacht, als Teil dieser kriminellen Organisation in den Jahren 2020 und 2021 in 14 Fällen bandenmäßig Betäubungsmittel über Deutschland in andere europäische und nicht europäische Länder eingeführt und damit unerlaubt Handel getrieben zu haben. Der Beschuldigte soll eine professionell funktionierende Liefer- und Transportkette zum Schmuggel von Drogen organisiert und für seine Auftraggeber und für sich selbst den Rauschgifttransport übernommen haben. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, dadurch über 1,2 Tonnen Kokain und Heroin befördert und hierfür über 3,4 Millionen Euro als Gegenleistung erhalten zu haben.

Für die Organisation der Transporte und den Handel mit den Betäubungsmitteln sollen die beiden Beschuldigten sogenannte Krypto-Telefone des Serviceanbieters SkyECC verwendet haben.

Der Festnahme der beiden Beschuldigten sind Ermittlungsmaßnahmen der Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main in enger Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt vorausgegangen.

Der türkische Staatsangehörige wurde am 12.08.2025 der zuständigen Haftrichterin vorgeführt, die ihm den Haftbefehl verkündet und die Untersuchungshaft angeordnet hat. Der Ende Juni 2025 in Serbien festgenommene Beschuldigte befindet sich in vorläufiger Auslieferungshaft und das Auslieferungsverfahren dauert weiterhin an. Im Falle der Genehmigung der Auslieferung durch die serbischen Behörden wird er nach Deutschland überstellt werden.

Die Generalstaatsanwaltschaft und das Bundeskriminalamt bedanken sich bei den beteiligten Behörden und den ausländischen Partnern für die vertrauensvolle und gute Zusammenarbeit.

Informationen zur Eingreifreserve:

Die im April 2000 gegründete Eingreifreserve besteht aus einem Leitenden Oberstaatsanwalt (Abteilungsleiter), drei Oberstaatsanwältinnen/Oberstaatsanwälten, sieben Staatsanwältinnen/Staatsanwälten und einem Sekretariat. Sie ist organisatorisch eine eigenständige Abteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main.

Die Eingreifreserve unterstützt die landgerichtlichen Staatsanwaltschaften verfahrensbezogen.

Über den Einsatz der Eingreifreserve entscheidet der Generalstaatsanwalt durch Zuweisung von

Ermittlungsverfahren nach § 145 Abs. 1 GVG.

Schwerpunkte der Arbeit der Eingreifreserve sind Verfahren aus folgenden Deliktsbereichen:

 organisierte und bandenmäßige Steuerstraftaten

 sonstige Wirtschaftskriminalität

 organisierte Kriminalität

 ermittlungsintensive Kapitaldelikte und

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Bundeskriminalamt vom 15.08.2025 gegen 10:00 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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