Polizei-News Neuss / Kaarst, 07.08.25: Verfolgungsfahrt endet mit Blutprobe
Eine Verkehrskontrolle wurde aktuell von der Polizei in Neuss / Kaarst gemeldet. Alle bekannten Details zum Fall.
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Ein Pkw-Fahrer liefert sich mit der Polizei eine Verfolgungsfahrt. Er hat keinen Führerschein und war mutmaßlich alkoholisiert.
Am Mittwochmorgen (06.08.) fiel einem sich auf dem Weg zum Dienst befindlichen Polizeibeamten gegen 07:30 Uhr auf der Bundesautobahn 57 ein Pkw auf. Der Fahrer hatte mehrfach den erforderlichen Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug unterschritten und zusätzlich mehrere Fahrzeuge rechts überholt. Im Bereich des Autobahnkreuzes Neuss-West konnte ein alarmierter Streifenwagen die Verfolgung aufnehmen. Die riskante Fahrweise des Fahrzeugführers setzte sich dennoch fort. Auch den Anhaltesignalen leistete er keine Folge. Im Bereich der Ausfahrt Kaarst-Holzbüttgen zog der Pkw plötzlich von der linken Fahrspur in die Ausfahrt. An deren Ende er das Rotlicht der dortigen Ampel missachtete und an einigen wartenden Pkws vorbeifuhr. Er setzte seine riskante und rücksichtslose Fahrt auf der Neersener Straße in Richtung Schiefbahn fort. Missachtete dabei weitere rote Ampeln, überholte mit riskanten Fahrmanövern weitere Fahrzeuge. Zu Unfällen ist es nach bisherigem Erkenntnisstand nicht gekommen. Der Fahrer konnte letztlich auf einer Tankstelle an der Neersener Straße angehalten und kontrolliert werden. Bei seiner Kontrolle stellte sich dann heraus, dass er offenbar unter dem Einfluss alkoholischer Getränke stand. Eine Blutprobe wurde ihm auf einer Polizeiwache entnommen. Zusätzlich ergaben die Ermittlungen, dass der 32-jährige Mönchengladbacher nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Die Kennzeichen, welche an dem Fahrzeug angebracht waren, gehörten nicht zu diesem Wagen.
Der Mönchengladbacher muss sich jetzt unter anderem wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, Straßenverkehrsgefährdung und Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten. Laut Strafgesetzbuch können solche Verkehrsstraftaten mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden.
Das Verkehrskommissariat 2 hat die weiteren Ermittlungen übernommen.
Das Fahren unter dem Einfluss alkoholischer Getränke ist eine der Hauptunfallursachen im Straßenverkehr. Oftmals führen solche Unfälle zu folgenschweren Verletzungen. Daher arbeitet die Polizei jeden Tag durch Präventionsarbeit und repressivem Einschreiten an der Verbesserung der Verkehrssicherheit. Dennoch ist sie auf die Mithilfe jeder einzelnen am Verkehr teilnehmenden Person angewiesen. Nur durch ein regelkonformes Verhalten jedes Einzelnen lässt sich die Zahl der verunglückten Verkehrsteilnehmenden reduzieren.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis vom 07.08.2025 gegen 14:28 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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