Polizei-News Hagen, 01.08.25: Viele Verstöße bei gemeinsamen Kontrollen / Zoll und Stadt kontrollieren Restaurants

Ein Fall von unerlaubter Einreise und Aufenthalt wurde aktuell von der Polizei in Hagen gemeldet. Alle bekannten Details zum Fall.

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Aktuelle Polizeimeldung: Unerlaubte Einreise und unerlaubter Aufenthalt (Foto) Suche
Aktuelle Polizeimeldung: Unerlaubte Einreise und unerlaubter Aufenthalt Bild: Adobe Stock / forkART Photography

Am Abend des 30.07.2025 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund gemeinsam mit Bediensteten der Stadt Hagen zwei Restaurants in Hagen.

Im ersten Restaurant trafen die Beamten auf insgesamt sechs Arbeitnehmer. Zwei der Arbeitnehmer versuchten, sich durch Flucht der Kontrolle zu entziehen. Einer der beiden konnte jedoch gestellt und zurück in den Betrieb geführt werden. Der Grund für seinen Fluchtversuch war dann schnell klar. Der vietnamesische Staatsbürger konnte seinen Aufenthalt in Deutschland mit keinerlei Dokumenten legalisieren. Die Nacht verbrachte der Mann auf Anordnung der Staatsanwaltschaft im Polizeigewahrsam.

Bei der Überprüfung der übrigen Arbeitnehmer stellten die Zöllner weitere mögliche Verstöße gegen die Sofort- und Regelmeldepflicht fest. Außerdem ergab sich in mehreren Fällen der Verdacht auf Beitragsvorenthaltung, also keine Anmeldung oder Beitragszahlung an die Sozialversicherungen.

Durch die Lebensmittelkontrolleure wurden insgesamt 45 Verstöße festgestellt. Unter anderem wurde in einem der Räume durch die Mitarbeiter Alkohol und Cannabis konsumiert. Der Betrieb wurde noch am gleichen Abend durch die Kontrolleure geschlossen.

Im zweiten Restaurant befanden sich drei Arbeitnehmer. Einer von diesen, ein türkischer Staatsangehöriger, konnte sich lediglich mit einer Grenzübertrittsbescheinigung ausweisen. Ein beantragtes Asylverfahren wurde bereits abgelehnt. Der Bescheinigung war zu entnehmen, dass der Mann ausreisepflichtig war. Auch hier ordnete die Staatsanwaltschaft den Polizeigewahrsam an.

Bei den anderen beiden Arbeitnehmern ergaben sich Verdachtsfälle auf einen Sofortmeldeverstoß und auf die Unterschreitung des Mindestlohns.

Auch für die Lebensmittelkontrolleure ergaben sich Anhaltspunkte für etwaige Verstöße.

Laut Gewerberegister war das Gewerbe außerdem zwei Tage zuvor scheinbar abgemeldet worden.

Der Betrieb musste direkt im Anschluss an die Prüfung durch den Inhaber, der im Verlauf der Prüfung hinzukam, geschlossen werden.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Dortmund vom 01.08.2025 gegen 12:31 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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