Polizei-News Schortens, 24.07.25: Allgemeine Verkehrskontrolle auf der B210 bei Schortens
Ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde aktuell von der Polizei in Schortens gemeldet. Was ist heute passiert?
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Am 24.07.2025 führte die Polizei Wilhelmshaven auf der alten B210 in Höhe des Naturfreibads Schortens eine allgemeine Verkehrskontrolle durch. Zwischen 8:30 Uhr und 11:30 Uhr wurden dabei rund 60 Fahrzeuge beidseitig kontrolliert. Ziel der Maßnahme war es, die generelle Verkehrssicherheit zu überprüfen - ohne besondere Schwerpunktausrichtung.
Insgesamt registrierten die eingesetzten Beamtinnen und Beamten zwölf kleinere Verstöße, etwa in Zusammenhang mit Beleuchtungseinrichtungen oder dem Nichtmitführen vorgeschriebener Gegenstände wie Warndreieck, Verbandkasten oder Führerschein. Diese Verstöße wurden mündlich verwarnt.
Darüber hinaus stellte die Polizei zwei Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz fest. In beiden Fällen hatten männliche Pkw-Fahrer (25 und 27 Jahre alt, beide aus Jever) eingeräumt, am Vortag Cannabis konsumiert zu haben. Ein Urin-Schnelltest vor Ort verlief jeweils positiv, es folgten eine Blutentnahme in der Polizeistation Hohenkirchen sowie die Untersagung der Weiterfahrt. Die Betroffenen müssen nun mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren, 500 Euro Bußgeld und zwei Punkten in Flensburg rechnen - im Falle eines Erstverstoßes.
In einem weiteren Fall stellte die Polizei das Erlöschen der Betriebserlaubnis fest: Eine nicht genehmigte Rad-Reifen-Kombination war ohne entsprechende Abnahme montiert.
Auch Steuer- und Zulassungsverstöße wurden dokumentiert: Ein Fahrzeug mit roten Kennzeichen - eigentlich nur für Probe- oder Überführungsfahrten vorgesehen - wurde für den Transport eines Fahrgasts genutzt. Dies stellt einen Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz und die Abgabenordnung dar.
Besonders schwerwiegend war ein Fall des Fahrens ohne Fahrerlaubnis: Eine 56-jährige Frau aus Jever führte einen Pkw mit Anhänger, verfügte jedoch nur über die Fahrerlaubnisklasse B - unzureichend für die zulässige Gesamtmasse des Gespanns. Gegen sie wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Der Anhänger, dessen Halter nicht die Fahrerin war, hatte zudem seit Oktober 2023 keine gültige TÜV-Plakette - auch hier erwarten den Halter 60 Euro und ein Punkt. Die Weiterfahrt mit dem Anhänger wurde untersagt, das Fahrzeuggespann blieb vor Ort.
Grundsätzlich zeigten sich alle Verkehrsteilnehmenden kooperativ und hatten Verständnis für die Maßnahme. Lediglich eine Person verweigerte sich zunächst der Kontrolle und zeigte sich verbal etwas "unfreundlich", konnte aber nach einem klärenden Gespräch beruhigt und kontrolliert werden
"Angesichts der kurzen Kontrollzeit war die Maßnahme aus unserer Sicht sehr erfolgreich. Die Vielzahl der festgestellten Verstöße - von kleineren Mängeln bis hin zu relevanten Straftatbeständen - zeigt, wie wichtig solche allgemeinen Verkehrskontrollen sind, auch ohne konkreten Schwerpunkt," so Sven Schwarz, Leiter der Verfügungsheinheit der Polizei Wilhelmshaven. "Unser Ziel ist es, für mehr Sicherheit auf den Straßen zu
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland vom 24.07.2025 gegen 13:44 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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