Polizei-News Bielefeld, 24.07.25: Minibagger ohne Zolldokumente/Bielefelder Zoll entdeckt Schmuggelversuch auf der A2 bei Hamm
Ein Verkehrsunfall wurde aktuell von der Polizei in Bielefeld gemeldet. Was ist bisher bekannt?
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Bei der Kontrolle eines Autos mit Anhänger mit polnischer Zulassung auf der Bundesautobahn 2 bei Hamm haben Zollbeamte der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) aus Anröchte, die zum Hauptzollamt Bielefeld gehört, auf dem Anhänger, neben verschiedener anderer Waren, einen Minibagger festgestellt, den der 42-jährige Fahrer versuchte, am Zoll vorbei zu schmuggeln. Er wollte sich die Einfuhrumsatzsteuer von rund 2.870 Euro sparen.
Der Alleinreisende gab im Rahmen der Kontrolle, am Montag, den 21.07.2025, an der Rastanlage Rhynern Süd den Beamten gegenüber an, aus Großbritannien kommend, wo er den Bagger gekauft habe, jetzt auf dem Weg nach Polen unterwegs zu sein. Den Minibagger benötige er für den Hausbau in Polen und würde ihn dort auch später nutzen wollen.
"Der Fahrer konnte lediglich eine Rechnung über den Kaufpreis von umgerechnet etwa 15.000 EURO vorlegen aber keinerlei zwingend erforderliche Zolldokumente. Er hätte den Minibagger beim Grenzübertritt in die Europäische Union (EU) bei der Zollstelle anmelden und die anfallenden Einfuhrabgaben dort bezahlen müssen.", so Ralf Wagenfeld, Pressesprecher beim Hauptzollamt Bielefeld.
Demzufolge wurde gegen den 42-Jährigen ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Nachdem alle Formalitäten erledigt waren und die angefallenen Einfuhrabgaben vor Ort beglichen wurden, durfte er seine Reise fortsetzen.
Zusatzinformationen:
Waren aus Nicht-EU-Ländern dürfen grundsätzlich abgabenfrei eingeführt werden:
bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro
bei Flug- bzw. Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro
bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro.
Falls diese genannten Freimengen überschritten werden, sind Einfuhrabgaben zu entrichten. Die mitgeführten Waren sind dann bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat bei der Zollstelle mündlich anzumelden. Dort werden die dafür anfallenden Einfuhrabgaben berechnet.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Bielefeld vom 24.07.2025 gegen 08:25 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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