Polizeifahndung Bielefeld, 22.07.25: Zoll verhindert Bargeldschmuggel: 50.000 Euro in Waschmittelkarton bei Kontrolle auf A2 nahe Hamm
Die Polizei informiert über einen aktuellen Verkehrsunfall in Bielefeld. Alle bekannten Details zum Fall.
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Beamte vom Bielefelder Zoll entdeckten bei einem 55-jährigen Reisenden Bargeld in Höhe von rund 56.000 Euro, 50.000 Euro davon hatte er nicht angegeben und das Geld in einem Waschmittelkarton versteckt.
Am Donnerstag, den 10.07.2025, wurde der Reisende, der mit einem in Polen zugelassenen Auto auf der Bundesautobahn 2 unterwegs war, auf dem Pendlerparkplatz Lippetal im Kreis Soest nahe Hamm von der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) aus Anröchte, die zum Hauptzollamt Bielefeld gehört, kontrolliert.
Der Fahrer gab an, aus Belgien kommend jetzt auf dem Weg nach Polen zu sein. Die Frage nach mitgeführten Barmitteln von 10.000 Euro oder mehr wurde von ihm verneint. Er meldete lediglich einen Betrag von 6.000 Euro an und zeigte bereitwillig das Geld vor, welches im Ablagefach unter dem Lenkrad deponiert war.
Bei der anschließenden Kontrolle des Autos wurde im Kofferraum, neben typischen Mitbringsel wie Schokolade, belgischem Bier und Sekt, ein Waschmittelkarton aufgefunden.
"Unsere Kollegen entschieden sich, den Waschmittelkarton genauer unter die Lupe zu nehmen und sollten mit ihrer Einschätzung richtig liegen. Denn beim Öffnen des Kartons kam eine Einkaufstüte zum Vorschein, in der sich 50.000 Euro befanden.", so Ralf Wagenfeld, Pressesprecher beim Hauptzollamt Bielefeld.
Aufgrund der widersprüchlichen Angaben des Reisenden über die Herkunft des Bargeldes wurde ein "Clearingverfahren" eingeleitet. Im Rahmen dieses Clearingverfahrens wurde der Geldbetrag von 56.000 Euro bis zur Klärung der noch offenen Fragen durch den Zoll sichergestellt.
Zudem wurde gegen den Beschuldigten wegen Verletzung der Anmeldepflicht von mitgeführtem Bargeld innerhalb der EU ein Bußgeldverfahren eröffnet und als Sicherheitsleistung ein Betrag von 14.000 Euro vom sichergestellten Gesamtbetrag erhoben. Anschließend durfte er seine Reise fortsetzen.
Die weiteren Ermittlungen hat die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Düsseldorf vom Zollfahndungsamt Essen übernommen.
Zusatzinformation:
Bei der Einreise nach Deutschland aus einem Mitgliedstaat der EU und bei der Ausreise aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU müssen mitgeführte Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr den Kontrolleinheiten des Zolls auf Befragen mündlich angezeigt werden. Bei der Ein- oder Ausreise aus einem Nicht-EU-Staat müssen Mitführende Barmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr beim Zoll sogar schriftlich anmelden.
Andernfalls droht ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, das mit einer Geldbuße von bis zu einer Million Euro geahndet werden kann. Können Angaben eines Beteiligten nicht schlüssig belegt werden oder besteht der Verdacht, dass Barmittel aus Straftaten stammen könnten, entscheidet das sogenannte Clearingverfahren darüber, ob Ermittlungen wegen Verdachts der Geldwäsche aufgenommen werden müssen.
Gemeinsame Finanzermittlungsgruppen (GFG) sind Ermittlungsgruppen der deutschen Zollverwaltung im Verbund mit anderen Behörden wie den Landespolizeien, dem Bundeskriminalamt, der Bundespolizei und den Länderfinanzverwaltungen. Sie sind zuständig bei der Verfolgung der Geldwäschekriminalität.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Bielefeld vom 22.07.2025 gegen 12:47 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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