Polizei-News Landkreis Osterholz, 21.07.25: Start der Erntefestsaison im Landkreis Osterholz

Die Polizei informiert über einen aktuellen Verstoß wegen Drogen in Landkreis Osterholz. Was ist zur Zeit bekannt?

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Die Polizei informiert über ein Drogendelikt (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei informiert über ein Drogendelikt (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Peter Kneffel

Start der Erntefestsaison im Landkreis Osterholz - Sicherheitsbewusstsein rund um die Erntefestumzüge+

Mit dem Erntefest in Ströhe/Spreddig in Hambergen beginnt am ersten Augustwochenende im Landkreis Osterholz wieder eine lange und lebendige Tradition, die in der Region viel Zulauf genießt. Diesem Startschuss folgen viele weitere Erntefeste und -umzüge, welche nicht nur das Saisonende, sondern auch das gemeinschaftliche Miteinander und die Fortführung der Brauchtümer zelebrieren.

Die Polizei und der Landkreis Osterholz möchten in dem Zusammenhang alle Teilnehmenden und Besuchenden der zahlreichen Umzüge und Veranstaltungen bitten, sich an die Sicherheitsvorschriften zu halten.

Um gefährliche Situationen während der An- und Abfahrt und auch während des Umzuges auszuschließen wird daher auf die Regeln verwiesen, die von allen Feiernden einzuhalten sind und für deren Beachtung insbesondere die Fahrerinnen und Fahrer die Verantwortung tragen:

  • Bei der Hin- und Rückfahrt dürfen auf der Ladefläche keine

    Personen transportiert werden.

  • Fahrerinnen und Fahrer müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

  • Fahrerinnen und Fahrer dürfen keinen Alkohol trinken, durch

    Betäubungsmittel oder Medikamente beeinflusst sein und sich

    während des Umzuges nicht ablenken lassen.

  • Fahrerinnen und Fahrer sind nach der Straßenverkehrsordnung für

    das Gespann verantwortlich. Neben einem möglichen Verwarn- oder

    Bußgeldverstoß können sie auch für Schäden haftbar sein.

  • Auf die baulichen Voraussetzungen ist zu achten. Die maximale

    Höhe, einschließlich der mitfahrenden Personen und der Ladung,

    beträgt höchstens vier Meter.

  • Fahrerinnen und Fahrer müssen vor allem auch Sorge dafür tragen,

    dass während des Umzuges die Personen auf dem Anhänger gefahrlos

    mitfahren können: Haltevorrichtungen, Geländer, Brüstungen und

    andere Sicherungen für die Mitfahrenden sind Pflicht.

  • Ein- und Ausstiege dürfen nicht zwischen Zugfahrzeug und

    Anhänger erfolgen.

  • Bei einer Gefährdung aufgrund eines übermäßigen Alkoholkonsums

    von einzelnen Personen sind die Fahrerrinnen und Fahrer für den

    Ausschluss dieser Personen von der Mitfahrt verantwortlich.

Diese Regelungen dienen dem Schutz aller Beteiligten und tragen maßgeblich dazu bei, Unfälle zu vermeiden.

Die Polizei und der Landkreis Osterholz sind sich sicher, dass alle Fahrerinnen und Fahrer sowie die Festbesuchenden die geltenden Regeln respektieren, um die Sicherheit aller Teilnehmenden zu gewährleisten. Nur so kann die Erntefestsaison für alle ein schönes und unvergessliches Erlebnis bleiben und die Tradition fortbestehen. Bei Verstößen gegen diese Vorschriften muss hingegen mit einer entsprechenden Ahndung gerechnet werden.

Wir wünschen allen Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Gästen im Landkreis Osterholz eine erfolgreiche, friedliche und fröhliche Erntefestsaison.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizeiinspektion Verden vom 21.07.2025 gegen 12:00 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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