Polizei-News Augsburg, 21.07.25: Ohne Stress durch den Zoll - Tipps für Reisende in der Urlaubszeit

Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall in Augsburg. Alle bekannten Details zum Fall.

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Unfall für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Paolese

Nächste Wochen beginnen bei uns in Bayern die großen Sommerferien. Damit die

Rückkehr aus dem Traumurlaub auch beim Weg durch den Zoll ohne unangenehme

Überraschungen verläuft, gibt es für aus dem Ausland stammende Waren ein paar Dinge

zu beachten.

Reisen außerhalb der EU

Bei der Rückreise aus Nicht-EU-Ländern (z. B. Großbritannien oder Ägypten) und aus

Sondergebieten (z. B. den Kanarischen Inseln, die Insel Helgoland oder Grönland) dürfen

Waren zu nichtkommerziellen Zwecken nur innerhalb nachfolgender Mengen- und

Wertgrenzen pro Person abgabenfrei nach Deutschland eingeführt werden.

Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:

  • 200 Zigaretten oder

  • 100 Zigarillos oder

  • 50 Zigarren oder

  • 250 Gramm Rauchtabak (Feinschnitt, Wasserpfeifentabak, erhitzter

    Tabak und Pfeifentabak) oder

  • eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren

Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:

  • 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22

    Volumenprozent oder

unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder

mehr oder

  • 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem

    Alkoholgehalt von höchstens

22 Volumenprozent oder

  • eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und

  • 4 Liter nicht schäumende Weine und

  • 16

Substitute für Tabakwaren (z. B. Liquids für E-Zigaretten - nur für Personen ab 17 Jahren):

und andere Waren

  • bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro

  • bei Flug- bzw. Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt

    430 Euro

  • bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von

    insgesamt 175 Euro

Die Waren, für die eine besondere Mengengrenze gilt (Tabakwaren, Alkohol,

alkoholische Getränke, Arzneimittel und Kraftstoffe), werden bei diesem Warenwert

nicht mit eingerechnet.

Reisen innerhalb der EU

Reisen innerhalb der EU unterliegen dagegen grundsätzlich keinen Beschränkungen.

Eine Ausnahme besteht allerdings für sogenannte Genussmittel (z. B. Alkohol und

alkoholhaltige Getränke, Tabakwaren und Substitute für Tabakwaren sowie Kaffee). Für

diese werden EU-weit nationale Verbrauchsteuern erhoben. Bei entsprechende Waren

sind daher auch bei Reisen innerhalb der EU bestimmte Vorschiften und Richtmengen,

bei denen ein Verbringen für den Eigenbedarf angenommen wird, zu beachten.

Für alle mitgebrachten Waren gelten die jeweiligen Freimengen nur, wenn diese in dem

vom Reisenden benutzten Transportmittel (z. B. Bus, Bahn, PKW oder Flugzeug) nach

Deutschland mitgeführt werden. Werden die Waren hingegen voraus- oder nachgesandt,

als Frachtsendung aufgegeben, im Postverkehr oder von einem Express- oder

Kurierdienst befördert, gelten andere Regelungen.

Online: www.zoll.de

Auf der Internetseite des Zolls sowie in der Online-Broschüre "Reisezeit - Ihr Weg durch

den Zoll" erfährt man unter anderem, welche Reisefreimengen und Richtmengen für

bestimmte Waren gelten, welche Souvenirs bedenkenlos aus dem Ausland mitgebracht

werden können und von welchen Waren man auf jeden Fall die Finger lassen sollte.

Online: Artenschutz-Online

Zum Schutz der bedrohten Tier- und Pflanzenwelt rät der Zoll, grundsätzlich auf

Reisesouvenirs aus Tieren oder Pflanzen zu verzichten. Durch den Kauf derartiger Waren

tragen Touristen - meist unwissend - dazu bei, dass der Bestand vieler Arten weltweit

gefährdet ist. Um auch hier nichts falsch zu machen, bietet die Website www.artenschutz-

online.de wichtige Informationen zu geschützten Tieren und Pflanzen, auf deren Kauf

unbedingt verzichtet werden sollte.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Augsburg vom 21.07.2025 gegen 07:59 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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