Polizei-News Willebadessen, 10.07.25: Keine Versicherung, kein Führerschein, aber mit Drogen am Steuer

Die Polizei informiert über einen aktuellen Verstoß wegen Drogen in Willebadessen. Alle bekannten Details zum Fall.

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Die Polizei informiert über ein Drogendelikt (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei informiert über ein Drogendelikt (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Karl-Josef Hildenbrand

Bei einer Verkehrskontrolle in Willebadessen hatte am Mittwoch, 9. Juli, eine Streife des Verkehrsdienstes der Polizei den richtigen Riecher. Um 9.25 Uhr hielten die Beamtinnen und Beamten einen Ford zur Überprüfung an und stellten fest, dass der Wagen ohne gültige Versicherung geführt wurde. Der Versicherungsschutz war bereits am 16. Juni erloschen.

Der 43-jährige Fahrer, welcher sich das Fahrzeug von einem Freund ausgeliehen hatte, konnte zudem vor Ort keinen Führerschein vorweisen. Recherchen ergaben, dass ihm bereits im Jahr 2024 die Fahrerlaubnis entzogen wurde, aufgrund mangelnder Eignung durch Betäubungsmittelkonsum. Bei der Kontrolle gab er gegenüber den Beamten vehement an, dass er seinen Führerschein vor zwei Wochen zurückerhalten habe. Bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde konnte jedoch überprüft werden, dass dies nicht der Wahrheit entsprach.

Außerdem zeigte der 43-Jährige während der Kontrolle akute drogentypische Auffälligkeiten, sodass ein Vortest durchgeführt wurde. Dieser verlief positiv auf Amphetamine. Eine Blutentnahme wurde angeordnet und durchgeführt. Weitere Überprüfungen ergaben, dass dies bereits der vierte Verstoß hinsichtlich der Einnahme von Amphetaminen bei Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr war.

Somit wurde ihm das Führen von Kraftfahrzeugen für 24 Stunden untersagt, mindestens bis zur Beendigung des berauschenden Zustandes. Da die körperlichen Auffälligkeiten auf eine relative Fahruntüchtigkeit hindeuteten, erwartet ihn nun ein Strafverfahren zu "Trunkenheit im Verkehr durch Betäubungsmittelkonsum" in Verbindung mit Fahren ohne Fahrerlaubnis und dem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Auch der Fahrzeughalter muss sich für das Zulassen von Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren ohne Versicherungsschutz verantworten.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Kreispolizeibehörde Höxter vom 10.07.2025 gegen 11:01 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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