Polizei-News Baden-Baden, 03.07.25: Erfolgreicher "Schockanruf", Hinweise der Polizei

Die Polizei informiert über einen aktuellen Verkehrsunfall in Baden-Baden. Was ist bisher bekannt?

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Die Polizei infomiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei infomiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Dominik Totaro

Zu einem sogenannten "Schockanruf" mit anschließender Geldübergabe kam es am Mittwochnachmittag in Baden-Baden. Ein bisher unbekannter Anrufer gab sich gegenüber einem Senior aus Baden-Baden telefonisch als Staatsanwalt aus und erklärte, dass die Tochter des Angerufenen in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt war, von der Unfallstelle geflüchtet sei und im Anschluss von der Polizei festgenommen wurde. Um eine Haft abzuwenden, könne der Vater eine Kaution von 50.000 bis 60.000 Euro bezahlen. Weil der aufgeregte Senior diese Summe nicht greifbar hatte, wurde weiterhin nach vorhandenem Schmuck gefragt. Zur Untermalung des Telefonates soll im Hintergrund die vermeintliche weinerliche Stimme der Tochter zu hören gewesen sein. Nachdem angeblich die Finanzkasse der Staatsanwaltschaft schon geschlossen hatte, wurde die Übergabe eines fünfstelligen Betrages an einen angeblichen Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft besprochen und in der Folge auch durchgeführt.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei ausdrücklich daraufhin:

-Die Polizei und die Staatsanwaltschaft wird Sie niemals um

Geldbeträge oder Wertgegenstände bitten.

-Rufen Sie beim geringsten Zweifel bei der Behörde an, von der die

angebliche Amtsperson kommt. Benutzen Sie NICHT die Rückruffunktion,

da Sie sonst wieder bei dem Anrufer und Täter landen könnten.

-Geben Sie am Telefon keine Details zu Ihren finanziellen

Verhältnissen preis.

-Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Legen Sie

einfach auf.

-Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen.

-Beraten Sie sich mit Ihrer Familie oder Personen, denen Sie

vertrauen.

-bei Anrufen den Hörer sofort auflegen, wenn:

-Sie das Telefonat und die Angelegenheit geheim halten sollen

-schnelle Entscheidungen treffen sollen.

-Kontakt mit Fremden aufnehmen sollen.

-persönliche Daten, Bargeld, Schmuck oder Wertgegenstände

herausgeben sollen.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeipräsidium Offenburg vom 03.07.2025 gegen 11:57 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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